-
Kommunale Volksinitiative «Verbesserung der Veloinfrastruktur in allen Stadtkreisen»
-
Adrian Meyer, Arvenweg 27; Felix Steger, Zürcherstrasse 81; Annetta Steiner, Seidenweg 5.
Gegen diese Veröffentlichung kann innert fünf Tagen seit dem Erscheinungsdatum schriftlich, begründet und mit
-
Neuerlasse per 1. Januar 2019: Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas / Tarifordnung betreffend die Abgabe von Fernwärme
-
oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen .
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
-
9. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010
-
Schulwesen tritt auf Beginn des Schuljahres 2017/18 (1. August 2017) in Kraft.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
-
Totalrevision Gebührenreglement für Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur
-
oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen .
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
-
Abstimmungsresultate vom 21. Mai 2017
-
32 171
Stimmbeteiligung
47.06%
Die Vorlage wurde angenommen.
Gegen diesen Beschluss können innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und
-
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
-
nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen erfüllt, kann Bettina Mez als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung Wahlvorschlag eingereicht worden:
Bettina Mez, geb. 1970, Jugendanwältin, Hard 13, 8408 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert
-
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
-
der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
-
Neuerlass Vorschriften über Gebühren, Auslagen und Entschädigungen des Stadtrichteramts als Übertretungsbehörde
-
oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen .
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
-
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
-
worden:
Alexandra Zehnder-Biegel, 1983, Musikerin, Brühlbergstrasse 65, 8400 Winterthur, GLP
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert ge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Alexandra Zehnder-Biegel als gewählt erklärt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag
-
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
-
vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
6. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit