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Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt vom 25. Februar 2009: 2. Nachtrag (Änderung Art. 63; Kunst-und-Bau)
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Finanzhaushalt vom 25. Februar 2009 tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
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Ersatzwahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters der Stadt Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2015 – 2021 mit einem Arbeitspensum von 65% (Teilamt)
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vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
6. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
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der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023: Stille Wahl
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Peter Schnider, 1955, lic.iur./RA, stv. Generalsekretär, Werdstrasse 8b, 8405 Winterthur
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
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der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Gastarife; rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2016
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Gastarif (SR 15.1061-1) rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
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Inkraftsetzung Theaterverordnung
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den Regierungsrat genehmigt am 5. Juni 2019) wird auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und
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Kommunale Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» / Zustandekommen
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geprüften 1201 Unterschriften) zustande gekommen ist. Eingereicht wurden 1978 Unterschriften.
Gegen diese Feststellung kann innert fünf Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Beat Wieland als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung eingereicht worden:
Beat Wieland, geb. 1980, Software-Entwickler, Brisiweg 51, 8400 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert
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Erneuerungswahl der Stadtammänner / Stadtamtsfrauen (Betreibungsbeamte / Betreibungsbeamtinnen) für die Amtsdauer 2018 - 2022
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und Veltheim) Meier Patrick, 1974, Stadtammann, Tösstalstrasse 361C, 8482 Sennhof, SVP, bisher
Diese Wahlvorschläge können innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei Winterthur durchgeführt; in allen anderen Fällen findet die Urnenwahl mit einem leeren Zettel statt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit