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Verordnung über das Energie-Contracting; Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2017
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Winterthur am 3. Juli 2017 erlassen hat, auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
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Anpassung Gebührenordnung für den Brandschutz
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Praxis mit dem Verzicht resp. der Reduktion der Mindestgebühr beizubehalten.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
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Stille Ersatzwahl von Sarah Bolleter als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss und von Beatrix Winistörfer als Mitglied der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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Beatrix Winistörfer, 1972, selbständige Beraterin, Dorfstrasse 10, 8404 Winterthur, Grüne
Gegen diese Beschlüsse kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und
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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Sarah Bolleter als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung eingereicht worden:
Sarah Bolleter, 1976, Geschäftsführerin, Herrmannstrasse 24, 8400 Winterthur, SP
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert
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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
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die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
6. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Rückzug der Volksinitiative «Keine teuren Extras bei Sozialkosten und Asylfürsorge»
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Volksinitiative «Keine teuren Extras bei Sozialkosten und Asylfürsorge» Kenntnis genommen.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Seen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Eva Baumann-Neuhaus als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung eingereicht worden:
Eva Baumann-Neuhaus, geb.1964, Wiss. Projektleiterin, Helmweg 46, 8405 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert
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Stille Ersatzwahl von Segundo Crespo und Markus Gerber als Mit-glieder der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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Markus Gerber, 1954, Ing. / Sozialpädagoge i.R., Giesserstrasse 2, 8406 Winterthur, AL
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Geschäftsreglement der Naturschutz- und Freiraumkommission (Neuerlass)
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der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat vom 16. November 2016 das Geschäftsreglement der Naturschutz- und Freiraumkommission neu erlassen. Dieses ersetzt das Geschäftsreglement der Naturschutzkommission vom 2. Juni 1982.
Das Geschäftsreglement ent tritt auf den 1. Dezember 2016 in Kraft oder unmittelbar nach abschliessender Bestätigung dieses Beschlusses im Rechtsmittelverfahren.
Der Beschluss des Stadtrates und das Geschäftsreglement können
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs