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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität / Neuerlass
Amtliche Publikation Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität / Neuerlass Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 beschlossen: 1. Gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 der Verordnu
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 30. September 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur 2018 - 2022 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 1. Oktober 2020 (Ersatz von Ursula Bienz und Marcel Stutz)
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Wahlvorschläge
Stille Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Seen für den Rest der Amts-dauer 2018 – 2022
seiner Sitzung vom 23. September 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 werden in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Winterthur
Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 16. September 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Mitglied der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für
«Stadtklima-Initiativen»
gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) entspricht und gleichzeitig die amtliche Veröffentlichung angeordnet. Titel der Gestützt auf Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Stadt Winterthur und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR; LS 161) stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Winterthur in Form zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) entspricht und gleichzeitig die amtliche Veröffentlichung angeordnet. Titel der
Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Mitglied der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für

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