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7505 Inhalte gefunden
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Ersatzwahl der Präsidentin / des Präsidenten der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Wahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation stille Wahl
die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von den unten aufgeführten Pfarrpersonen binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben. 1.1   Kirchenpflege Winterthur Stadt Pfarrer Thomas Plaz-Lutz, 2020–2024 gewählt erklärt. 3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs
Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 4. Dezember 2019 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Stille Ersatzwahl eines Mitglieds und des Präsidenten der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
an seiner Sitzung vom 25. März 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 in stiller Wahl
Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe sowie für weitere finanzielle Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise; Verordnung über die kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe im Rahmen der Corona-Krise (Nothilfe-Verordnung): Neuerlass und Inkraftsetzung.
Rechtsmittel: Gegen Ziffer 1 dieses Beschlusses kann beim Bezirksrat Winterthur innert 5 Tagen seit der amtlichen Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Dem Kleinstbetriebe im Rahmen der Corona-Krise) kann beim Bezirksrat Winterthur innert 5 Tagen seit der amtlichen Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist
Stille Wahl eines Stadtammanns (Betreibungsbeamten) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 4. Dezember 2019 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Stadtammann (Betreibungsbeamter) des Betreibungswahlkreises
Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3. Wah
Verordnung über Alters- und Pflegeeinrichtungen vom 15. September 2008 / Inkraftsetzung der Änderungen vom 26. Oktober 2020 Totalrevidierte Leistungs- und Taxordnung der Alterszentren der Stadt Winterthur vom 16. Dezember 2020 / Inkraftsetzung
Amtliche Publikation Verordnung über Alters- und Pflegeeinrichtungen vom 15. September 2008 / Inkraftsetzung der Änderungen vom 26. Oktober 2020 Totalrevidierte Leistungs- und Taxordnung der Altersze

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