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7505 Inhalte gefunden
Ersatzwahl eines Mitglieds und des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Wülflingen unt 2018 - 2022 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 10. Januar 2020 (Ersatz von Eveline Kaufmann in ihren
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Vorschläge können innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Seen-Mattenbach unterzeichnete Amtsdauer 2018 - 2022 Veröffentlichung von Wahlvorschlägen in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 27. Februar 2020 sind fristgemäss folgende Wahlvorschläge
Erneuerungswahl der Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2021-2027 / Festlegung der Pensen und Wahlanordnung
Friedensrichter wird gemäss dem Vorverfahren für Mehrheitswahlen nach §§ 48 – 56 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung der Stadt
Referendum gegen den privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» (GGR-Nr. 2020.25) / Ansetzung einer kommunalen Abstimmung / Urnengang vom 7. März 2021 – Vorlagen
Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten s vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien II. Kantonale Vorlagen Verfassung des Kantons Zürich (Änderung
Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Erneuerungswahl der Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2021-2027
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden Amtsdauer 2021-2027 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 23. Oktober 2020 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag
Ersatzwahl von fünf Mitgliedern sowie des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Seen 2018 - 2022 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 26. Juni 2020 (Ersatz von Verena Bula als Präsidentin
Stille Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 25. November 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 werden als Mitglieder der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 25. November 2020 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 werden als Mitglieder in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege

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