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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Zwei Referenden, Ansetzung von Urnengängen vom 1. September 2019 sowie 20. Oktober 2019
Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten
Erneuerungswahl der Notare/Notarinnen für die Amtsdauer 2018 – 2022
über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3. Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz neu eingereicht werden. 6. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, werden die Vorgeschlagenen
Urnengang vom 10. Februar 2019 – Vorlagen / Ansetzung einer kommunalen Vorlage
Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten
Urnengang vom 19. Mai 2019 – Vorlagen / Ansetzung von kommunalen Vorlagen / Ansetzung von Vorlagen des Verbandes der evang.-ref. Kirchgemeinden der Stadt Winterthur
Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigt für die Wahlen gemäss Ziffer Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der E
Erneuerungswahl der Notare/Notarinnen für die Amtsdauer 2018 – 2022
Der Stadtkanzlei Winterthur können innert der gleichen Frist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis Wahlvorschlag unterzeichnen. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, werden die Vorgeschlagenen
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
12. Nachtrag zur Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS)
Amtliche Publikation 12. Nachtrag zur Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS) Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2017 beschlossen: 1. Die Vollzugsverordnung
XI. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010
Amtliche Publikation XI. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezembe
Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2018 - 2022
Wahlen werden nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 4.  Wa

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