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Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 4. September 2019 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Ersatzwahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters der Stadt Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. 3.  Wa
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde W 2014 - 2018 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 15. Dezember 2016 (Ersatz von Ursula Schneeberger) ist
Stille Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest
Volksabstimmungen vom 24. September 2017
Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten
Anpassung Gebührenordnung für den Brandschutz
und Umbauten lit. a) unverändert lit. b) unverändert neu lit. c) Verursacht ein Vorhaben erheblichen Minderaufwand (z.B. keine Relevanz für Brandschutz, Auflagen besitzen nur informativen Charakter)
Stille Ersatzwahl von Sarah Bolleter als Mitglied der Kreisschulpflege Stadt-Töss und von Beatrix Winistörfer als Mitglied der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
seiner Sitzung vom 20. September 2017 beschlossen: In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 werden für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018 in stiller Wahl
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Stadt-Töss unterzeichnete W 2014 - 2018 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 20. Juli 2017 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag

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