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Stromtarife 2019 – Netznutzung und Energie
Amtliche Publikation Stromtarife 2019 – Netznutzung und Energie Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 22. August 2018 beschlossen: 1. Die Tarife für die Abgabe von Elektrizität (Energie und Netz)
Gesamterneuerungswahl des Stadtrates für die Amtsdauer 2018 bis 2022
Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 (VPR) und der Gemeindeordnung der
Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen Winterthur für die Amtsdauer 2018 – 2022
ge können innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jedes stimmberechtigte Mitglied der dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat werden die Wahlen mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt, soweit dies gemäss Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich möglich ist. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Ve
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde W 2014 - 2018 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 7. September 2017 (Ersatz von Mirjam Staub) ist folgender
Ersatzwahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters der Stadt Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2015 – 2021 mit einem Arbeitspensum von 65% (Teilamt)
innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei Winterthur können innert der gleichen Frist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Die kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist nicht möglich, da mehr Kandidierende als Sitze vorhanden sind. Die Urnenwahl findet
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur 2018 - 2022 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 12. September 2019 ist folgender Wahlvorschlag eingereicht
Ersatzwahl eines Stadtammanns (Betreibungsbeamten) / einer Stadtamtsfrau (Betreibungsbeamtin) für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Betreibungswahlkreises Winterthur-Stadt (umfasst Gemeinde Brütten: Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 26. September 2019 ist folgender Wahlvorschlag eingereicht
Volksabstimmungen vom 25. November 2018
Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde O 2018 - 2022 Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Auf die Ausschreibung vom 12. Juli 2018 (Ersatz von Hans Rudolf Kast) ist folgender
Kommunale Volksinitiative «Keine teuren Extras bei Sozialkosten und Asylfürsorge»
der Sozialhilfe Abs. 1 (Neu): Die Stadt Winterthur richtet ausschliesslich Sozialhilfe des gesetzlichen Minimums gemäss SKOS- Richtlinien aus, jegliche freiwilligen Mehrleistungen sind nicht zulässig ng (AfV, LS 851.13) wegfallen, sind die Leistungen durch die Stadt Winterthur allerhöchstens im gleichen Umfang der Kantonsbeiträge zulässig.» Initiativkomitee: Franco Albanese, Amelenweg 16, 8400 Extras bei Sozialkosten und Asylfürsorge» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) entspricht und gleichzeitig die amtliche Veröffentlichung angeordnet. Titel der

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