Klassen- & Schulzuteilung
Allgemeine Informationen
Jedes Kind hat das Recht auf einen Platz an einer Schule an seinem Wohnort. Das heisst: Die Schule ist in Winterthur. Freie Schulwahl gibt es nicht. Das bedeutet: Eltern oder Erziehungsberechtigte können nicht entscheiden, wo ihr Kind zur Schule geht oder in welche Klasse es kommt.
Für die Zuteilung in die Schulen ist die Leitung Bildung zuständig. Zuteilung bedeutet: Die Leitung Bildung sagt, in welche Schule das Kind geht.
Für die Zuteilung in die Klasse ist die Schulleitung zuständig. Zuteilung bedeutet: Die Schulleitung sagt, in welche Klasse das Kind geht.
Geht Ihr Kind in eine neue Stufe oder einen neuen Zyklus? Zum Beispiel: vom Kindergarten in die Primarschule oder von der Unterstufe in die Mittelstufe. Die Kinder werden neu in Klassen eingeteilt. Das bedeutet: Ihr Kind kann in eine andere Klasse kommen. Manchmal wechselt Ihr Kind auch die Schule.
Gesetzliche Vorgaben
Bei der Zuteilung zur Schule und in eine Klasse gibt es zwei wichtige Vorgaben. Diese Vorgaben stehen im Gesetz (§ 25 der Volksschulverordnung und im Anhang 1 des Organisationsstatuts der Stadt Winterthur).
1. Die Zusammensetzung der Klassen muss ausgewogen sein.
Das heisst zum Beispiel:
- Die Klassen sind etwa gleich gross.
- Jungen und Mädchen sind etwa gleich verteilt.
- Kinder einer Klasse sollen sich in ihrem Lernniveau unterscheiden.
- Kinder mit verschiedenen Erstsprachen sollen in der Klasse gemischt sein.
- Kinder aus Familien mit unterschiedlicher Herkunft sollen in der Klasse gemischt sein.
2. Der Schulweg muss für jedes Kind zumutbar sein.
Was ist zumutbar? Das bestimmt die Stadt Winterthur. Sie definiert die Anforderungen an den Schulweg im Organisationsstatut (Anhang 1, Artikel 4). Dort steht zum Beispiel, wie lang die Strecke bis zur Schule höchstens sein darf.
Der Fussweg darf höchstens so sein:
- Kindergarten: 1600 Meter
- 1. Klasse: 1800 Meter
- 2. und 3. Klasse: 2000 Meter
- Mittelstufe: 2500 Meter
Für Schüler:innen der Sekundarstufe gilt ein Schulweg von bis zu 5000 Metern als zumutbar mit dem Velo. Wenn das Velo aus bestimmten Gründen für den Schulweg nicht in Frage kommt, gilt der Fussweg von bis zu 3000 Metern.
Wohnadresse & Einzugsgebiet: Bedeutung für Schulweg
Die Stadt Winterthur definiert die Anforderungen an den Schulweg. Die Stadt legt auch fest, wer ein Recht auf Schultransport hat. Schultransport bedeutet: Kinder fahren mit dem Bus zur Schule.
Der Weg zur Schule ist sehr wichtig für Kinder. Kinder lernen auf dem Schulweg viele Dinge. Sie gehen zu Fuss zur Schule. Ältere Kinder fahren manchmal mit dem Fahrrad. Oft gehen oder fahren die Kinder mit Freund:innen. Wenn Kinder den Schulweg alleine oder mit Freund:innen machen, werden sie selbständiger. Das bedeutet: Sie lernen, Dinge alleine zu schaffen.
Kinder sollen gemeinsam in die Schule gehen können. Deshalb teilt die Stadt Kinder derselben Stufe meist nach ihrer Wohnadresse demselben Kindergarten oder derselben Schule zu. Das ist nicht immer der nächste Kindergarten oder die nächste Schule.
Die Zahl der Schüler:innen ändert sich oft. Darum prüft die Stadt jedes Jahr die Gebiete für die Schulen. Diese Gebiete nennt man Einzugsgebiete. Manchmal ändert die Stadt die Einzugsgebiete. Was bedeutet das?
Es kann sein, dass ein Kind in eine andere Schule geht als ein älteres Kind, das an derselben Adresse wohnt. Das liegt daran, dass sich die Einzugsgebiete ändern. Das ältere Kind hat die Zuteilung vorher bekommen.
Zuteilungsgesuch
Sie können nicht wählen, in welche Schule oder Klasse Ihr Kind kommt. Bei der Zuteilung in eine Schule und Klasse kann die Stadt nur ganz wenige Gründe berücksichtigen. Wie Sie bei einem Zuteilungsgesuch vorgehen, erfahren Sie unter dem nächsten Link.
Neubeurteilung
Sie sind mit der Zuteilung nicht einverstanden? Dann können Sie eine Neubeurteilung verlangen. Das kann für Sie Kosten zur Folge haben und hängt vom Ausgang der Neubeurteilung ab. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
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Winterthurer Schulpflege (WSP)
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