Zuteilungsgesuch
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Sie können nicht wählen, in welche Schule oder Klasse Ihr Kind kommt. Bei der Zuteilung in eine Schule und Klasse kann die Stadt nur ganz wenige Gründe berücksichtigen. Diese Gründe stehen im Abschnitt «Häufige Fragen». Sie können auch diesen Link benutzen:
Wenn Sie ein Gesuch einreichen, wird das Gesuch geprüft. Bitte beachten Sie: Die Schulverwaltung schickt Ihnen keine Bestätigung, dass Ihr Gesuch angekommen ist.
- Sie bekommen dann einen Brief mit der Entscheidung, in welche Schule und Klasse Ihr Kind gehen wird.
- Die Entscheidung kommt Ende Mai oder Anfang Juni.
- Sie bekommen die Entscheidung mit der Post.
- Die Entscheidung gilt für den Start des neuen Schuljahres.
Vorgehen
Haben Sie einen der Gründe, die die Stadt berücksichtigen kann? Dann schreiben Sie ein Zuteilungsgesuch und schicken es per Post an die Schulverwaltung.
Das sollte in Ihrem Zuteilungsgesuch stehen
- Name, Vorname, Geburtsdatum Ihres Kindes und Wohnadresse
- Telefonnummer
- Begründung
- Beilagen/Unterlagen (zum Beispiel Arztzeugnis)
- Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Diese Beilagen oder Unterlagen benötigen wir
- Haben Sie medizinische Gründe für eine bestimmte Zuteilung? Dann legen Sie bitte ein aussagekräftiges Zeugnis von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bei.
- Ist der Grund für eine bestimmte Zuteilung, weil mehr als 50 Prozent der Betreuung ausserhalb des Zuteilungsgebietes stattfindet? (Das Zuteilungsgebiet richtet sich nach der Wohnadresse.) Dann legen Sie bitte einen Betreuungsvertrag oder eine Betreuungsbestätigung bei.
- Handelt es sich um die Zuteilung von Zwillingen oder Drillingen etc.? Dann schreiben Sie bitte auf dem Anmeldeformular für den Kindergarten einen Hinweis. Sie können auch eine Information per E-Mail an die Schulverwaltung schicken.)
Kosten & Fristen
Das Zuteilungsgesuch müssen Sie bis spätestens am 15. März per Post schicken.
Häufige Fragen
Welche Gesuche berücksichtigt die Stadt bei der Zuteilung?
Welche Gesuche berücksichtigt die Stadt bei der Zuteilung?
Die Behörde prüft Zuteilungsgesuche nur bei:
- medizinischen Gründen (Bitte schicken Sie ein aussagekräftiges Arztzeugnis an die Schulverwaltung.)
- Betreuung von mehr als 50 Prozent ausserhalb des Zuteilungsgebietes gemäss Wohnadresse (Bitte schicken Sie einen Betreuungsvertrag oder eine -bestätigung an die Schulverwaltung.)
- Zuteilung von Zwillingen/Drillingen etc. (Bitte schreiben Sie auf dem Anmeldeformular für den Kindergarten einen Hinweis oder schreiben Sie eine Information per E-Mail an die Schulverwaltung.)
Welche Gesuche berücksichtigt die Stadt nicht?
Welche Gesuche berücksichtigt die Stadt nicht?
Die Stadt geht nicht auf individuelle und organisatorische Gründe ein. Beispielsweise:
- Familienorganisation (Arbeitsweg, Betreuung von Geschwistern, Betreuung von weniger als 50 Prozent, Freizeitkurse)
- Zuteilung mit Freund:innen
- Zuteilung mit Geschwistern, die jünger oder älter sind
- Zuteilung zu einer Lehrperson
- Zuteilung in ein Schulmodell oder eine Halbklasse.
Kontakt
Schulverwaltung
Öffnungszeiten
| Montag–Freitag | 08.00–12.00 Uhr per Telefon |
Die Schulverwaltung ist per Telefon und E-Mail für Sie erreichbar.
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