Antrag auf Neubeurteilung (Schule)

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Schulleitungen und Leitung Bildung können Anordnungen machen. Die Einteilung Ihres Kindes in eine Klasse oder Schule ist zum Beispiel eine solche Anordnung. Sie sind nicht einverstanden mit einer Anordnung? Dann können Sie eine Neubeurteilung verlangen. Dann überprüft die Stadt die Entscheidung.

Dafür können Sie einen Antrag stellen. Juristisch heisst das: Begehren.

Vorgehen

Sie schreiben einen Brief an die Schulpflege. Im Brief erklären Sie, dass Sie einen Antrag auf Neubeurteilung stellen. Den Brief müssen Sie unterschreiben.

Was passiert mit Ihrem Vorgehen?

  • Ihr Begehren, also ihr Antrag, geht an die Schulpflege. 
  • Die Schulpflege prüft die Entscheidung der Schule. 
  • Die Schulpflege trifft selbst eine Entscheidung: Sie bestätigt die Schule oder sie korrigiert die Schule. Das ist die Neubeurteilung.
  • Sie sind nicht einverstanden mit der Neubeurteilung? Sie können den Entscheid der Schulpflege beim Bezirksrat anfechten (§75 VSG). Dafür schicken Sie einen sogenannten Rekurs an den Bezirksrat. Der Bezirksrat überprüft dann die Entscheidung von der Schulpflege.

Kosten & Fristen

Verfahrenskosten: Neubeurteilung kann Geld kosten

Hat die Schulpflege bei der Neubeurteilung gesagt: Die Anordnung der Schulleitung oder der Leitung Bildung war richtig? Dann müssen Sie Geld bezahlen. Dieses Geld nennt man: Verfahrenskosten. Das kann zwischen 400 und 700 Franken sein. Die Kosten können aber auch höher sein. Das hängt vom Aufwand ab.

Wenn Sie zu wenig Geld haben, können Sie Hilfe bekommen. Diese Hilfe heisst: unentgeltliche Prozessführung. Damit müssen Sie die Verfahrenskosten nicht zahlen. Wie Sie das Gesuch zusammen mit der Neubeurteilung stellen, erfahren Sie unter dem nächsten Link. 

Frist: 10 Tage

Es gibt eine feste Frist: Ihr Begehren um Neubeurteilung müssen Sie innerhalb von 10 Tagen unterschrieben mit der Post schicken (§ 74 Abs. 1 VSG).

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Sie haben einen Brief bekommen, in dem steht, wo Ihr Kind im nächsten Schuljahr zur Schule geht. Im Brief steht ein Datum. Zum Beispiel: 1. Juni.
  • Dann haben Sie 10 Tage Zeit für Ihren Antrag auf Neubeurteilung. Spätestens am 11. Juni müssen Sie Ihren Brief unterschrieben bei der Post abgegeben haben. (Es zählt der Poststempel.) Auf dem Brief muss Ihre Unterschrift sein.

Kontakt

Winterthurer Schulpflege (WSP)

Schulpflege Winterthur
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
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