Gesuch um unentgeltliche Prozessführung (Schule)
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Stellen Sie einen Antrag um Neubeurteilung der Schul- oder Klassenzuteilung und können die Verfahrenskosten nicht zahlen? Dann können Sie ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung stellen. Damit müssen Sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.
Vorgehen
- Sie füllen dieses Formular aus:
2. Folgende Unterlagen brauchen Sie für das Gesuch:
- die letzte Steuererklärung und die letzte definitive Veranlagungsverfügung/Steuerrechnung
- Belege zu sämtlichen Einkünften (zum Beispiel Lohnabrechnung, Lohnausweis, Geschäftsbuchhaltung)
- Bestätigung der Sozialhilfebehörde, wenn Sozialhilfe bezogen wird
- Belege zu jeder geltend gemachten Auslagenposition (zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Bestätigungen, Policen, Quittungen)
- Belege zu allen Vermögenspositionen (zum Beispiel Kontoauszüge) und Schulden
3. Sie schicken das Formular zusammen mit dem Gesuch um Neubeurteilung an die Schulpflege.
Kosten & Fristen
Es gibt eine Nachzahlungspflicht. Das heisst: Haben Sie wieder mehr Geld? Dann müssen Sie die Kosten für das Verfahren später bezahlen.
Kontakt
Winterthurer Schulpflege (WSP)
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