Gesuch um unentgeltliche Prozessführung (Schule)

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Stellen Sie einen Antrag um Neubeurteilung der Schul- oder Klassenzuteilung und können die Verfahrenskosten nicht zahlen? Dann können Sie ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung stellen. Damit müssen Sie die Verfahrenskosten nicht zahlen. 

Vorgehen

  1. Sie füllen dieses Formular aus:

2. Folgende Unterlagen brauchen Sie für das Gesuch:

  • die letzte Steuererklärung und die letzte definitive Veranlagungsverfügung/Steuerrechnung
  • Belege zu sämtlichen Einkünften (zum Beispiel Lohnabrechnung, Lohnausweis, Geschäftsbuchhaltung)
  • Bestätigung der Sozialhilfebehörde, wenn Sozialhilfe bezogen wird
  • Belege zu jeder geltend gemachten Auslagenposition (zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Bestätigungen, Policen, Quittungen)
  • Belege zu allen Vermögenspositionen (zum Beispiel Kontoauszüge) und Schulden

3. Sie schicken das Formular zusammen mit dem Gesuch um Neubeurteilung an die Schulpflege.

Kosten & Fristen

Es gibt eine Nachzahlungspflicht. Das heisst: Haben Sie wieder mehr Geld? Dann müssen Sie die Kosten für das Verfahren später bezahlen.

Kontakt

Winterthurer Schulpflege (WSP)

Schulpflege Winterthur
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
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