Kinderbetreuung & Unterstützung
Kitas und Tagesfamilien betreuen Kinder ab drei Monaten. Für Schulkinder gibt es die schulergänzende Betreuung – auch während zehn von dreizehn Schulferienwochen. Die frühe Förderung unterstützt Familien in schwierigen Lebenssituationen.
Unterstützung bei den Betreuungskosten
Die Stadt Winterthur kann einen Teil der Kosten für die Betreuung Ihres Kindes übernehmen. Das nennt sich «städtischer Beitrag». Den Beitrag können Sie für folgende Angebote beantragen:
- Kita (Kindertagesstätte), privater Hort oder Tagesfamilie
- Schulergänzende Betreuung (vor und nach der Schule sowie in den Ferien)
Unter «Services» finden Sie die Bedingungen und eine Anleitung für den Antrag.
Für diesen Inhalt zuständig
Familie und Betreuung
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.00–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.00–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00, 13.00–16.00 Uhr |
Kontakt
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