Städtischer Beitrag für die Kinderbetreuung in Kitas und Tagesfamilien beantragen
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Damit sich die die Stadt Winterthur an Ihren Kinderbetreuungskosten beteiligt, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in der Stadt Winterthur;
- das steuerbare Einkommen plus 10 % des steuerbaren Vermögens der Erziehungsberechtigten im gleichen Haushalt beträgt maximal 105'745 Franken.
- Sie sind erwerbstätig während Ihr Kind betreut wird oder Sie besuchen eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung;
- oder Sie sind erwerbslos oder empfangen Sozialhilfe und die Kinderbetreuung dient der Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit;
- oder Ihr Kind hat einen besonderen Bedarf nach früher Förderung und sozialer Integration;
- oder Sie als betreuende:r Erziehungsberechtigte:r sind krank geschrieben.
Mit dem Beitragsrechner der Stadt Winterthur können Sie jederzeit die städtische Beteiligung anhand Ihres Einkommens berechnen.
Vorgehen
- Suchen Sie eine passende Kita oder Tagesfamilie für Ihr Kind.
Bei der Anmeldung Ihre Kindes in einer Kita oder Tagesfamilie können Sie einen städtischen Beitrag an Ihre Kinderbetreuungskosten beantragen. Füllen Sie dazu die Formulare «Antrag städtischer Beitrag» und «Arbeitsbestätigung» aus und geben Sie es bei Ihrer Kita oder Tagesfamilie ab.
Die Kita oder Tagesfamilie leitet Ihren Antrag an die Abteilung Familienergänzende Betreuung der Stadt Winterthur weiter.
- Das Prüfen der Unterlagen dauert rund zwei Wochen. Dann erhalten Sie den Bescheid, ob und in welcher Höhe sich die Stadt Winterthur an Ihren Kinderbetreuungskosten beteiligt. Künftig wird Ihnen der Betrag direkt von den Betreuungskosten der Kita oder Tagesfamilie abgezogen.
Häufige Fragen
Kann ich den städtischen Beitrag beantragen, obwohl ich noch keine Kita oder Tagesfamilie gefunden habe?
Kann ich den städtischen Beitrag beantragen, obwohl ich noch keine Kita oder Tagesfamilie gefunden habe?
Nein, das geht leider nicht. Es braucht eine Anmeldung bei einer Kita oder Tagesfamilie, um den städtischen Beitrag beantragen zu können.
Ist es bei allen Kitas und Tagesfamilie in Winterthur möglich, städtische Beiträge zu erhalten?
Ist es bei allen Kitas und Tagesfamilie in Winterthur möglich, städtische Beiträge zu erhalten?
Nein, Sie können nur bei Kitas oder Tagesfamilien städtische Beitrage beantragen, die eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur haben. Das haben allerdings die meisten Kitas und Tagesfamilien in Winterthur. Die Winterthurer Kitas und Tagesfamilien sind privat geführt und werden von der städtischen Fachstelle Kitaaufsicht und Beratung beaufsichtigt.
Bis wann muss ich spätestens einen Antrag für einen städtischen Beitrag eingereicht haben?
Bis wann muss ich spätestens einen Antrag für einen städtischen Beitrag eingereicht haben?
Um ab dem ersten Monat der Betreuung städtische Beiträge zu erhalten, muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem Betreuungsstart in der Kita oder Tagesfamilie bei der Abteilung Familienergänzende Betreuung der Stadt Winterthur eintreffen.
Kann ich jederzeit einen Antrag für einen städtischen Beitrag einreichen?
Kann ich jederzeit einen Antrag für einen städtischen Beitrag einreichen?
Sie können jederzeit einen Antrag einreichen, sobald eine Anmeldung bei anerkannten Kita oder Tagesfamilie vorliegt.
Werden städtische Beiträge auch rückwirkend ausbezahlt?
Werden städtische Beiträge auch rückwirkend ausbezahlt?
Nein, städtische Beiträge werden nicht rückwirkend ausbezahlt. Es ist daher wichtig, dass Sie den Antrag mit der Anmeldung bei der Kita oder Tagesfamilie einreichen.
Werden städtische Beiträge auch zurückgefordert?
Werden städtische Beiträge auch zurückgefordert?
Ja, wenn sich die aktuellen Steuerzahlen im Vergleich zu den zur Berechnung verwendeten Steuerzahlen um mehr als 20 Prozent verändert haben. Deshalb wird empfohlen, sich bei der Abteilung Familienergänzende Betreuung zu melden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse verändern.
Was muss ich tun, wenn sich meine/unsere finanzielle Situation verändert?
Was muss ich tun, wenn sich meine/unsere finanzielle Situation verändert?
Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Familienergänzende Betreuung. Das Team berät Sie gerne.
Wohin werden die städtischen Beiträge ausbezahlt?
Wohin werden die städtischen Beiträge ausbezahlt?
Die städtischen Beiträge werden direkt an Ihre Kita oder Tagesfamilie ausbezahlt. Die Kita oder Tagesfamilie zieht den entsprechenden Beitrag dann bei Ihrer Rechnung ab.
Kontakt
Familienergänzende Betreuung
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.00–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 Uhr |
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