Städtischer Beitrag für die schulergänzende Betreuung beantragen
Service nutzen
Damit sich die Stadt Winterthur an den Kosten der schulergänzenden Betreuung und Ferienbetreuung beteiligt, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in der Stadt Winterthur;
- das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten im gleichen Haushalt beträgt maximal 77'575 Franken.
In jeder Primarschule der Stadt Winterthur gibt es eine Betreuungseinrichtung. Das Angebot steht allen Kindern vom ersten Kindergarten bis zur 6. Klasse offen. Jedes Kind, das die öffentliche Volksschule besucht, wird aufgenommen. Schule und Betreuung arbeiten eng zusammen.
Vorgehen
Melden Sie Ihr Kind online für die schulergänzende Betreuung an. Bei der Anmeldung können Sie die voraussichtlichen Kosten für die gewünschte Betreuungszeit berechnen.
Für eine Betreuung ab August muss die Anmeldung bis spätestens 30. Juni, für eine Betreuung ab Februar bis spätestens 31. Dezember eingereicht werden.
- Nach der Prüfung der Anmeldung erhalten Sie spätestens vor den Sommer- beziehungsweise Weihnachtsferien die Betreuungsvereinbarung mit den Angaben zu den monatlichen Kosten.
Häufige Fragen
Kann ich mein Kind jederzeit für die schulergänzende Betreuung anmelden?
Kann ich mein Kind jederzeit für die schulergänzende Betreuung anmelden?
Sie können jederzeit eine Anmeldung einreichen. Mit der schulergänzenden Betreuung starten ist jeweils zum Schulstart im August und im Februar möglich.
Anmeldefristen:
- Sommersemester: 30. Juni
- Wintersemester: 31. Dezember
Kontakt
Schulergänzende Betreuung
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 Uhr |
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