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Siedlungen mit Sonderbauvorschriften

Bild Legende:
Stadtrainquartier, mit zeitgemässer Erweiterung

Die „Sonderbauvorschriften für besondere Siedlungen“ ermöglichen eine Weiterentwicklung von Siedlungen, die als wichtige Zeugen der städtebaulichen Geschichte Winterthurs gelten. Gleichzeitig gilt es diesen besonderen Wohnquartieren und ihren Qualitäten Sorge zu tragen. Als Beurteilungsgrundlage wurden die sogenannten „Steckbriefe“ erarbeitet, die aufzeigen, welche Elemente der einzelnen Siedlungen gestärkt oder flexibler gehandhabt werden sollen. Die Steckbriefe kommen im Rahmen der Bauberatung (Baubewilligungsverfahren) zur Anwendung.

Für diese im Zonenplan speziell gekennzeichneten Siedlungen bestehen Ergänzungspläne sowie präzisierende Artikel in der Bauordnung (Art. 41 ff. BO). 

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