Siedlungen mit Sonderbauvorschriften
Sonderbauvorschriften ermöglichen eine Weiterentwicklung von Siedlungen, die als wichtige Zeugen der städtebaulichen Geschichte Winterthurs gelten. Gleichzeitig gilt es diesen besonderen Wohnquartieren und ihren Qualitäten Sorge zu tragen.

Stadtrainquartier, mit zeitgemässer Erweiterung
© Stadt Winterthur
Als Beurteilungsgrundlage wurden die sogenannten «Steckbriefe« erarbeitet. Diese zeigen auf, welche Elemente der einzelnen Siedlungen gestärkt oder flexibler gehandhabt werden sollen. Die Steckbriefe kommen im Rahmen der Bauberatung (Baubewilligungsverfahren) zur Anwendung.
Für diese im Zonenplan speziell gekennzeichneten Siedlungen bestehen Ergänzungspläne sowie präzisierende Artikel in der Bauordnung (Art. 41 ff. BO).
Steckbriefe von Siedlungen mit Sonderbauvorschriften
Steckbriefe von Siedlungen mit Sonderbauvorschriften
Siedlungen mit Sonderbauvorschriften im überkommunalen Inventar
Siedlungen mit Sonderbauvorschriften im überkommunalen Inventar
Siedlungen mit Sonderbauvorschriften im kommunalen Inventar
Siedlungen mit Sonderbauvorschriften im kommunalen Inventar
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