Gestaltungspläne, Ergänzungspläne & Sonderbauvorschriften
Mit Gestaltungsplänen, Ergänzungsplänen oder Sonderbauvorschriften kann von der Bau- und Zonenordnung abgewichen werden. Hier erfahren Sie, wann welches Instrument zur Anwendung kommt.
Für diesen Inhalt zuständig
Amt für Städtebau
Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 Uhr |