Gestaltungspläne, Ergänzungspläne & Sonderbauvorschriften

Mit Gestaltungsplänen, Ergänzungsplänen oder Sonderbauvorschriften kann von der Bau- und Zonenordnung abgewichen werden. Hier erfahren Sie, wann welches Instrument zur Anwendung kommt.

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Städtebau

Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00
13.30–16.00 Uhr
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