Naturschutzinventar

Was sind Schutzobjekte?
Wichtigste Grundlage des Naturschutzes in der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). In Artikel 18 heisst es:
- Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Bei diesen Massnahmen ist schutzwürdigen land- und forstwirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen.
- Besonders zu schützen sind Uferbereiche, Riedgebiete und Moore, seltene Waldgesellschaften, Hecken, Feldgehölze, Trockenrasen und weitere Standorte, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften aufweisen.
- Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden, so hat der Verursacher für besondere Massnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für Wiederherstellung oder ansonst für angemessenen Ersatz zu sorgen.
Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich legt zudem Schutzobjekte des Natur- und Heimatschutzes fest. Dazu gehören:
- im Wesentlichen unverdorbene Natur- und Kulturlandschaften sowie entsprechende Gewässer samt Ufer und Bewachsung
- Aussichtslagen und Aussichtspunkte
- Gebäude, Quartiere oder Plätze, die wichtige Zeugen einer Epoche sind
- vorgeschichtliche und geschichtliche Stätten
- Naturdenkmäler und Heilquellen
- wertvolle Park- und Gartenanlagen, Bäume, Baumbestände, Feldgehölze und Hecken
- seltene oder vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen und die für ihre Erhaltung nötigen Lebensräume
Kommunales Naturschutzinventar
Über die Schutzobjekte erstellen die zuständigen Behörden Inventare. Es gibt Schutzobjekte von lokaler, überregionaler und nationaler Bedeutung. Für die überregionalen und nationalen Schutzobjekte ist der Kanton zuständig. Die Stadt Winterthur ist für die Naturschutzobjekte von lokaler Bedeutung zuständig und pflegt zudem viele kantonale und nationale Naturschutzobjekte.
Das Inventar ist behördenverbindlich. Der Schutz kann durch Massnahmen des Planungsrechts, Verordnung, Verfügung oder Vertrag erfolgen. Schutzmassnahmen sollen die Beeinträchtigungen der Schutzobjekte verhindern, die Pflege sichern und nötigenfalls die Wiederherstellung anordnen.
Grundsätzlich obliegt der Unterhalt von Schutzobjekten der Grundeigentümerschaft, nur wenn Anordnungen in unzumutbarer Weise die allgemeine Unterhaltspflicht übersteigen, übernimmt der Staat die Pflege.
Das Winterthurer Naturschutzinventar ist öffentlich.
Das Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsobjekte wird vom Stadtrat festgelegt. Seit der Erstausgabe 1980 wurde das Inventar vom Stadtrat mit Beschlüssen vom 5. Juni 1987, 30. November 1988, 4. November 1998, 28. November 2007, 13. November 2013 und 15. Mai 2024 um insgesamt 128 Schutzobjekte ergänzt. Die überkommunalen Objekte werden zu Informationszwecken ebenfalls im Inventar aufgeführt.
Naturschutzgebiete in Winterthur
Naturschutzgebiete sind kommunale, kantonale oder nationale Naturschutzobjekte, die durch Verordnung geschützt sind und wo besondere Regeln gelten.
- Bleiben Sie auf den Wegen.
- Nehmen Sie Hunde an die Leine.
- Pflücken Sie keine Pflanzen und Pilze.
- Fangen Sie keine Tiere und setzen Sie keine Tiere aus.
Das Einhalten der Regeln in Naturschutzgebieten wird durch einen Rangerdienst kontrolliert.
Bedeutende Naturschutzgebiete in Winterthur:
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Stadtgrün Winterthur
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