Situationsaufnahmen

Mit Situationsaufnahmen werden Änderungen an Bauten und Anlagen in der amtlichen Vermessung nachgeführt.
Stadtkarte mit Strassen und Gebäuden.

Die amtliche Vermessung (AV) dient seit rund 100 Jahren dem Grundbuch, indem sie den genauen Verlauf der Grenzen und die Lage der Bauten beschreibt und damit die Voraussetzung zur Garantie des Eigentums an Grund und Boden sichert. Zudem bilden die Vermessungsdaten die Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von geografischen Informationssystemen. Die Qualität des Vermessungswerks ist massgeblich von der Vollständigkeit und der Aktualität der Vermessungsdaten abhängig. Änderungen an Bauten und Anlagen erfordern daher eine laufende Nachführung dieser Daten.

(Amtliche Vermessung Kanton Zürich; Weisung AV02-2016, S.3)

Nachführungspflicht und Nachführungsfrist

Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführungspflicht und nach Eintreten der Veränderung sind diese innert einem Jahr nachzuführen. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben dem Vermessungsamt alle Änderungen, die den Inhalt der amtlichen Vermessung betreffen zu melden.

(Art. 22 und 23 VAV und § 19 KVAV)

Für diesen Inhalt zuständig

Geomatik- und Vermessungsamt

Geomatik- und Vermessungsamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00
13.30–16.00 Uhr
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Amtliche Vermessung»