Nachführung amtliche Vermessung

Alle Bestandteile der amtlichen Vermessung müssen nachgeführt werden. Nach einer Veränderung gilt dafür eine Frist von einem Jahr. Grundeigentümer:innen melden dem Geomatik- und Vermessungsamt alle Änderungen, die den Inhalt der amtlichen Vermessung betreffen.

Service nutzen

Um eine Nachführung anzumelden, füllen Sie das untenstehende Formular aus.

Vorgehen

Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Nach dem Absenden werden die weiteren Arbeitsschritte automatisch durch uns ausgeführt.

 

Kosten & Fristen

Die Arbeiten zur Nachführung der amtlichen Vermessung werden nach der im Kanton Zürich verbindlichen Honorarordnung HO33 in Rechnung gestellt.

Die Preisliste enthält alle Tarifpositionen:

Kontakt

Geomatik- und Vermessungsamt

Geomatik- und Vermessungsamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00
13.30–16.00 Uhr
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