Nachträglich ordentliche Veranlagung (automatisch)
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstehen quellensteuerpflichtige Personen einer nachträglichen ordentlichen Steuerveranlagung. Informieren Sie sich darüber, in welchen Fällen eine solche Veranlagung von Amts wegen automatisch durchgeführt wird.
Eine nachträgliche ordentliche Steuerveranlagung wird in den folgenden Fällen automatisch durchgeführt.
Für Personen, die in Winterthur wohnen und Quellensteuer bezahlen
Für Personen, die in Winterthur wohnen und Quellensteuer bezahlen
- Wenn das Bruttojahreseinkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit mindestens CHF 120'000 beträgt. Bei Ehepaaren wird das Einkommen beider Personen für diese Grenze nicht zusammengerechnet. Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres, wird das regelmässige Einkommen auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Einmalige Lohnbestandteile werden ohne Hochrechnung berücksichtigt.
- Wenn eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragt wird.
- Wenn Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen (zum Beispiel Erträge aus Wertschriften oder Liegenschaften), mindestens CHF 3'000 betragen.
- Wenn das steuerpflichtige Vermögen mindestens CHF 80'000 beträgt. Für gemeinsam steuerpflichtige Personen gilt eine Grenze von CHF 160'000.
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Winterthur Quellensteuer bezahlen
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Winterthur Quellensteuer bezahlen
- Wenn besondere Umstände vorliegen.
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung wird automatisch durchgeführt, solange die Quellensteuerpflicht besteht. Ehepaare, die zusammenleben und nicht getrennt sind, sowie Personen in eingetragenen Partnerschaften werden gemeinsam veranlagt.
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am