Sicherstellung
Das Steueramt berechnet auf Anfrage im Sinne einer Dienstleistung die voraussichtlich geschuldete Steuer und gibt eine Empfehlung ab. Die Sicherstellung ist jedoch eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer.
Vertragsentwurf erforderlich
Für die Berechnung ist zwingend der Vertragsentwurf des Notariats erforderlich. Dieser muss elektronisch eingereicht werden und darf nicht grösser als 15 MB sein. Gängige Dateiformate werden akzeptiert.
Was wird bei der Sicherstellung berücksichtig?
Bei der Berechnung werden nur folgende Kosten berücksichtigt:
- Erwerbspreis und Verkaufspreis
- Handänderungskosten
- Maklerprovision
Weitere Abzüge wie zum Beispiel wertvermehrende Aufwendungen werden erst berücksichtigt, wenn die Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer eingereicht wird.
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Sonderöffnungszeiten Dienstag, 3. November 2026
Aufgrund eines internen Weiterbildungsanlasses bleibt das Steueramt am Dienstag, 3. November 2026 geschlossen.
Am Mittwoch, 4. November sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. - Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
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