Sicherstellung

Das Steueramt berechnet auf Anfrage im Sinne einer Dienstleistung die voraussichtlich geschuldete Steuer und gibt eine Empfehlung ab. Die Sicherstellung ist jedoch eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer.

Vertragsentwurf erforderlich

Für die Berechnung ist zwingend der Vertragsentwurf des Notariats erforderlich. Dieser muss elektronisch eingereicht werden und darf nicht grösser als 15 MB sein. Gängige Dateiformate werden akzeptiert.

Was wird bei der Sicherstellung berücksichtig?

Bei der Berechnung werden nur folgende Kosten berücksichtigt:

  • Erwerbspreis und Verkaufspreis 
  • Handänderungskosten  
  • Maklerprovision  

Weitere Abzüge wie zum Beispiel wertvermehrende Aufwendungen werden erst berücksichtigt, wenn die Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer eingereicht wird.

Für diesen Inhalt zuständig

Steueramt

Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–16.00 Uhr
  • Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
  • Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Grundstückgewinn»