Grundstückgewinn: Steuer provisorisch berechnen

Hier erfahren Sie, wie Sie die mutmasslich geschuldete Grundstückgewinnsteuer und deren Sicherstellung berechnen lassen können.

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Für eine Berechnung der mutmasslich geschuldeten Grundstückgewinnsteuer und deren Sicherstellung gemäss § 69 Abs. 5 VO StG (Verordnung zum Steuergesetz vom 1. April 1998, LS 631.11) verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Es gilt festzuhalten, dass das Steueramt lediglich eine Empfehlung abgibt. Die endgültige Festlegung des Depositums ist jedoch eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer.

Damit wir die gewünschte Berechnung vornehmen können, benötigen wir zwingend den Vertragsentwurf des Notariats zum geplanten Verkauf. Dieser Entwurf ermöglicht es uns, die Qualität der Berechnung zu verbessern und Missverständnisse zu vermeiden. Bitte halten Sie diesen in elektronischer Form bereit nicht grösser als 15 MB. Die gängigen Formate werden akzeptiert.  

Wir weisen darauf hin, dass das Steueramt, um den Charakter der Sicherstellung zu wahren, jeweils nur den An- und Verkaufspreis, die Handänderungskosten sowie die Maklerprovision berücksichtigt. Alle weiteren Auslagen und Abzüge, wie z.B. wertvermehrende Aufwendungen, werden erst im Veranlagungsverfahren, also bei der Bearbeitung Ihrer eingereichten Steuererklärung zur Grundsteuer, berücksichtigt.

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Steueramt Winterthur
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13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
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