FAQ Strafbefehl & Bussen
Strafbefehl
Was ist ein Strafbefehl?
Was ist ein Strafbefehl?
Beim Strafbefehl handelt es sich um einen Urteilsvorschlag. Wird dagegen keine Einsprache erhoben, wird er zum rechtskräftigen Urteil.
Ich bin mit dem Strafbefehl nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Ich bin mit dem Strafbefehl nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie können innert 10 Kalendertagen ab Erhalt des Strafbefehls Einsprache erheben.
Was heisst, der Strafbefehl ist rechtskräftig?
Was heisst, der Strafbefehl ist rechtskräftig?
Nach Ablauf der Einsprachefrist von 10 Kalendertagen wird der Strafbefehl rechtskräftig, das heisst er kann grundsätzlich nicht mehr geändert oder auf eine andere Person erlassen werden (Art. 354 StPO).
Warum erhalte ich einen Strafbefehl, obwohl ich die Ordnungsbusse bezahlt habe?
Warum erhalte ich einen Strafbefehl, obwohl ich die Ordnungsbusse bezahlt habe?
Wird eine im Ordnungsbussenverfahren ausgesprochene Busse nicht rechtzeitig bezahlt, erfolgt eine Verzeigung an das Stadtrichteramt, welches im ordentlichen Verfahren einen Strafbefehl erstellt.
Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten, aber das Fahrzeug gar nicht selber gelenkt habe?
Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten, aber das Fahrzeug gar nicht selber gelenkt habe?
Sie können innerhalb von 10 Kalendertagen eine Einsprache erheben und mitteilen, wer das Fahrzeug gelenkt hat.
Was ist eine Zivilforderung?
Was ist eine Zivilforderung?
Eine geschädigte Person kann ihre zivilrechtlichen Ansprüche (also den erlittenen finanziellen Schaden) als Privatklägerschaft im Strafverfahren geltend machen (Art. 122 StPO). Mit dem Strafbefehl wird auch über diese Forderungen entschieden.
Bussen und Kosten
Warum ist meine Busse so hoch?
Warum ist meine Busse so hoch?
Die Busse wird aufgrund der Schwere der Straftat sowie nach dem persönlichen Verschulden und den persönlichen Verhältnissen (hier zählen auch allfällige Vorstrafen) der beschuldigten Person bemessen.
Warum muss ich Kosten (Gebühren) bezahlen?
Warum muss ich Kosten (Gebühren) bezahlen?
Das Übertretungsstrafverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Wie werden die Kosten festgelegt?
Wie werden die Kosten festgelegt?
Für die Höhe der Kosten ist die Verordnung über die Gebühren, Auslagen und Entschädigungen der Strafverfolgungsbehörden (GebV StrV) des Kantons Zürich massgebend.
Werden Strafbefehle bzw. Bussen des Stadtrichteramts im Strafregister eingetragen?
Werden Strafbefehle bzw. Bussen des Stadtrichteramts im Strafregister eingetragen?
Nein, Urteile werden eingetragen, wenn eine Busse von mehr als 5'000 Franken ausgesprochen wurde (Art. 18 StReG). Hingegen berücksichtigt das Stadtrichteramt bei der Bemessung der Höhe der Busse allfällige Vorstrafen.
Einsprache
Wie muss ich die Einsprache einreichen?
Wie muss ich die Einsprache einreichen?
Die Einsprache muss schriftlich, das heisst in Papierform, handschriftlich unterzeichnet und mit Datum versehen eingereicht werden (Art. 354 StPO und Art. 110 StPO). Einsprachen per E-Mail sind nicht gültig.
Falls Sie im Ausland wohnhaft sind, reichen Sie Ihre Einsprache innerhalb der Frist von 10 Tagen bei der zuständigen schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland ein.
Muss ich die Einsprache begründen?
Muss ich die Einsprache begründen?
Als beschuldigte Person muss ich die Einsprache nicht begründen (Art. 354 Abs. 2 StPO). Hingegen muss die Privatklägerschaft (geschädigte Person) eine Begründung abgeben. Das Angeben einer kurzen Begründung ermöglicht jedoch die rasche Bearbeitung der Einsprache und verhindert allenfalls weitere Untersuchungsmassnahmen.
Ist es möglich, die Frist von 10 Tagen für die Einsprache zu verlängern?
Ist es möglich, die Frist von 10 Tagen für die Einsprache zu verlängern?
Nein, die Frist kann nicht verlängert werden. Eine verspätet eingereichte Einsprache ist grundsätzlich ungültig. Nur wenn die Einsprachefrist unverschuldet (etwa durch einen plötzlichen Spitalaufenthalt) verpasst wurde, kann die Widerherstellung der Frist beantragt werden. Dieses Gesuch muss innerhalb von 30 Tagen nach Wegfall des Hinderungsgrundes schriftlich und begründet beim Stadtrichteramt Winterthur eingereicht werden.
Fallen bei der Einsprache weitere Kosten an?
Fallen bei der Einsprache weitere Kosten an?
Sind weitere Untersuchungsmassnahmen (z. B. eine Einvernahme) notwendig, führt dies zu weiteren Kosten. Ebenso ist die Beurteilung durch ein Gericht kostenpflichtig.
Akteneinsicht
Kann ich die Akten einsehen?
Kann ich die Akten einsehen?
Grundsätzlich können die Akten auf ein entsprechendes Gesuch hin beim Stadtrichteramt Winterthur eingesehen werden. Es kann jedoch sein, dass die Verfahrensleitung die Akteneinsicht hinausschiebt, etwa bis eine Einvernahme stattgefunden hat. Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenlos.
Können die Akten auch zugesendet werden?
Können die Akten auch zugesendet werden?
Grundsätzlich nicht. In begründeten Ausnahmen (etwa bei Anwälten) ist die elektronische Übermittlung möglich.
Kann ich bei einer Geschwindigkeitsbusse die Fotos anschauen?
Kann ich bei einer Geschwindigkeitsbusse die Fotos anschauen?
Die Fotos einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten als Beweismittel im Strafverfahren. Es gelten daher die Vorschriften der Akteneinsicht (Art. 101 und 102 StPO).
Zahlungsmodalitäten
Wie kann ich meine Busse und die Kosten bezahlen?
Wie kann ich meine Busse und die Kosten bezahlen?
Sie können die Busse und die Verfahrenskosten per Banküberweisung auf das nachfolgend aufgeführte Konto bezahlen.
Bankverbindung
IBAN: CH65 0070 0113 2027 9200 1
Kontoinhaber: Finanzamt der Stadt Winterthur
Bank: Zürcher Kantonalbank
Clearing: 700
BIC/Swift: ZKBKCHZZ80A
Bitte geben Sie bei der Überweisung die Geschäftsnummer als Referenz an. Diese finden Sie oben links auf dem Strafbefehl unterhalb der Anschrift des Stadtrichteramts, direkt nach der E-Mail-Adresse.
Kann ich die Busse und die Kosten in Raten bezahlen?
Kann ich die Busse und die Kosten in Raten bezahlen?
Gesuche für Ratenzahlungen können Sie über unser Online-Formular stellen. Die Mindestrate beträgt Fr. 50.00 pro Monat.
Welche Optionen gibt es, wenn ich meine Busse nicht bezahlen kann?
Welche Optionen gibt es, wenn ich meine Busse nicht bezahlen kann?
Sie können über das Online-Formular die Bezahlung in Raten beantragen. Bei Fragen hilft ihnen auch die Bussenanlaufstelle des Kantons Zürich (Bussen Info Point) weiter.
Kann ich die Busse und die Kosten statt zu bezahlen im Gefängnis absitzen?
Kann ich die Busse und die Kosten statt zu bezahlen im Gefängnis absitzen?
Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht. Wenn nach einer erfolglosen Betreibung feststeht, dass die Busse nicht bezahlt wird, erfolgt der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis) gemäss Art. 36 und 106 StGB. Die Kosten bleiben dabei weiter geschuldet.
Kann die Busse erlassen werden?
Kann die Busse erlassen werden?
Ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden, ist die Busse vollstreckbar und sie kann damit nicht erlassen werden.
Können die Kosten (Gebühren) erlassen werden?
Können die Kosten (Gebühren) erlassen werden?
Grundsätzlich werden die Kosten nicht erlassen.
Kann ich die Zahlungsfrist etwas verlängern?
Kann ich die Zahlungsfrist etwas verlängern?
Grundsätzlich sind die Busse und die Kosten innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Über das Online-Formular können Sie die Bezahlung in Raten beantragen.
Betreibung und Verlustschein
Kann ich Einträge des Stadtrichteramts Winterthur im Betreibungsregister löschen lassen?
Kann ich Einträge des Stadtrichteramts Winterthur im Betreibungsregister löschen lassen?
Sofern alle Forderungen bezahlt worden sind, können die Einträge auf ein entsprechendes Gesuch hin gelöscht werden. Dafür erhebt das Stadtrichteramt eine Gebühr.
Sie können Ihr Gesuch über das Online-Formular stellen: Gesuch um Löschung einer Betreibung
Kann ich einen Verlustschein des Stadtrichteramts Winterthur löschen lassen?
Kann ich einen Verlustschein des Stadtrichteramts Winterthur löschen lassen?
Sofern alle Forderungen bezahlt worden sind, kann der Verlustschein auf ein entsprechendes Gesuch hin gelöscht werden. Dafür erhebt das Stadtrichteramt eine Gebühr.
Sie können Ihr Gesuch über das Online-Formular stellen: Gesuch um Löschung eines Verlustscheins
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am