Gesuch um Löschung einer Betreibung oder eines Verlustscheins
Möchten Sie eine Betreibung des Stadtrichteramts oder den Eintrag eines Verlustscheins aus dem Betreibungsregister löschen lassen? Sie können dies online beantragen.
Service nutzen
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular vollständig aus und senden Sie es anschliessend ab. Nur vollständig ausgefüllte Gesuche können bearbeitet werden. Vor dem Ausfüllen und Absenden des Formulars sind die nachfolgenden Erläuterungen bezüglich Voraussetzungen und Ablauf zwingend zu beachten.
Wichtig: Betreibungen anderer Gläubigerinnen und Gläubiger können nicht über dieses Formular gelöscht werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die betreffende Gläubigerin oder den betreffenden Gläubiger.
Vorgehen
Voraussetzungen
Für die Löschung einer Betreibung oder eines Eintrags eines Verlustscheins im Betreibungsregister müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betreibung: Die Forderung muss vollständig bezahlt sein. Zudem muss die Gebühr von CHF 70.– für die Löschung der Betreibung vor der Löschung vollständig bei uns eingegangen sein.
- Verlustschein: Die Forderung muss vollständig bezahlt sein. Für die Löschung des Eintrags eines Verlustscheins wird keine Gebühr erhoben.
Ablauf
- Gesuch einreichen:
Füllen Sie das nachstehende Formular vollständig aus und senden Sie es anschliessend ab.
- Prüfung des Gesuchs
Wir prüfen Ihr Gesuch und informieren Sie anschliessend über das weitere Vorgehen.
- Gebühr bezahlen
Sofern die Voraussetzungen für die Löschung einer Betreibung erfüllt sind, wird die Gebühr von CHF 70.– fällig. Den Einzahlungsschein erhalten Sie nach Eingang des Gesuchs per Post. Auf Wunsch kann er Ihnen auch elektronisch zugestellt werden.
Für die Löschung eines Verlustscheins wird keine Gebühr erhoben.
- Löschung des Eintrags
Betreibung: Sobald die Forderung vollständig bezahlt und die Gebühr von CHF 70.– bei uns eingegangen ist, veranlassen wir die Löschung der Betreibung.
Verlustschein: Wenn Sie die Forderung direkt an uns bezahlen, erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung der Forderung eine Kopie des quittierten Verlustscheins von uns. Den quittierten Originalverlustschein senden wir per Post an das zuständige Betreibungsamt. Dieses löscht den entsprechenden Eintrag im Betreibungsregister.
Falls das Original des Verlustscheins nicht mehr vorhanden ist, senden wir dem zuständigen Betreibungsamt ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Löschung des Eintrags im Betreibungsregister.
Kontakt
Stadtrichteramt
Stadtrichteramt
Pionierstrasse 13
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag - Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Telefon bis 12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Telefon bis 12.00 Uhr |
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