Nächste Abstimmungstermine
Urnengang vom 29. November 2026
Der Versand der Stimmunterlagen erfolgt in der Woche vom 2. bis 7. November 2026.
Über diese Vorlagen wird am 29. November 2026 abgestimmt:
Ebene | Vorlagen-Nr. | Titel der Abstimmungsvorlage |
|---|---|---|
Stadt Winterthur | 1 | Gesamtrevision des kommunalen Richtplans |
Stadt Winterthur | 2 | Städtische Volksinitiative «Ja zu weniger Schulden» |
Kanton | -- | Keine kantonalen Vorlagen |
Bund | 1 | Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer |
Bund | 2 | Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» |
Bund | 3 | Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» |
Bund | 4 | Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) |
Urnengang vom 28. Februar 2027
Der Versand der Stimmunterlagen erfolgt in der Woche vom 1. bis 6. Februar 2027.
Diese Wahlen und Abstimmungen finden am 28. Februar 2027 statt:
Ebene | Vorlagen-Nr. | Titel der Abstimmungsvorlage |
|---|---|---|
Stadt Winterthur | 1 | Finanzierung von Energie-Contracting-Leistungen (Quartierwärme-verbünde, Anlagen-Contracting), Rahmenkredit von 100 Millionen Franken |
Kanton | -- | Noch keine kantonalen Vorlagen bekannt |
Bund | -- | Noch keine eidgenössischen Vorlagen bekannt |
Ebene | Art der Wahl | Titel der Wahl |
|---|---|---|
Stadt Winterthur | Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2027–2033 | Wahl der drei Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für das Friedensrichteramt der Stadt Winterthur (jeweils zu einem Pensum von 65 Prozent) Stille Wahl möglich. |
Reformierte Kirchen Winterthur | Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030 | 2. Wahlgang der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Kirchgemeinden Winterthur-Stadt, Oberwinterthur und Töss (je 1 Sitz) |
Evangelisch-reformierte Landeskirche | Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2027–2031 | Wahl der evangelisch-reformierten Kirchensynode |
Wer in der reformierten Kirche abstimmen darf
Stimm- und wahlberechtigt sind die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die ihren politischen Wohnsitz im betreffenden Gemeinwesen haben, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen und das 16. Altersjahr vollendet haben.
Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2027–2033: Friedensrichteramt der Stadt Winterthur
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am 28. Februar 2027 an der Urne der 1. Wahlgang statt und ein allfälliger 2. Wahlgang am 6. Juni 2027.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur unterzeichnet sein müssen, sind der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei Wahlen und Abstimmungen, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bis spätestens am 11. November 2026, 16.00 Uhr, einzureichen.
Für die Wahlvorschläge gelten folgende Vorschriften:
Für die Wahlvorschläge gelten folgende Vorschriften:
- Als Friedensrichterinnen oder Friedensrichter wählbar sind alle stimmberechtigten Personen (§ 23 Abs. 3 GPR in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 GO).
- Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind (§ 50 Abs. 1 GPR).
- Die Kandidatin oder der Kandidat ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse zu bezeichnen und es ist die Parteizugehörigkeit anzugeben sowie der Zusatz «bisher», wenn die Kandidatin oder der Kandidat das Amt als Friedensrichterin oder Friedensrichter schon innehat (§ 24 Abs. 1 lit. a–f VPR). Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (§ 24 Abs. 2 VPR).
- Jede Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens einmal genannt sein (§ 50 Abs. 2 GPR).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur unterzeichnet sein (§ 51 Abs. 1 GPR). Diese Regelung gilt auch für amtierende Personen, die für eine Wiederwahl kandidieren.
- Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu (§ 24 Abs. 3 VPR).
- Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und kann ihre Unterzeichnung nicht zurückziehen (§ 51 Abs. 2 GPR).
- Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags können für den Verkehr mit den Behörden eine Vertreterin bzw. einen Vertreter und deren oder dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter bezeichnen. Wenn sie keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben (§ 51 Abs. 3 GPR).
- Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden (§ 24 Abs. 4 VPR).
Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030: 2. Wahlgang für die Mitglieder der evang.-ref. Kirchenpflegen der Kirchgemeinden Winterthur-Stadt, Oberwinterthur und Töss (je 1 Sitz)
Mit Beschluss vom 28. September 2026 hat der Verbandsvorstand des evangelisch-reformierten Stadtverbandes Winterthur den 2. Wahlgang der Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen in den Kirchgemeinden Winterthur-Stadt, Oberwinterthur und Töss für die Amtsdauer 2026–2030 auf den 28. Februar 2027 angesetzt. Im 1. Wahlgang vom 14. Juni 2026 blieb in jeder dieser Kirchgemeinden ein Sitz vakant.
Weitere Abstimmungstermine 2027
Städtische Wahlen und Abstimmungen finden wenn möglich gleichzeitig mit eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt. In der Übersicht sehen Sie, welche Wahlen und Abstimmungsvorlagen bereits geplant sind und wann Sie die Stimmunterlagen erhalten.
2027
2027
Datum | Stadt Winterthur | Kanton | Bund | Zustellung Stimmunterlagen |
|---|---|---|---|---|
28.02.2027 | Erneuerungswahl Friedensrichter:innen für die Amtsdauer 2027–2033 (Stille Wahl möglich) | 1. Wahlgang: Erneuerungswahlen evang.-ref. Kirchensynoden | Noch keine Vorlagen bekannt | 01.02. – 06.02.27 |
04.04.2027 (Zusatztermin Kanton) | – | Erneuerungswahlen Kantonsrat und Regierungsrat | – | 08.03. – 13.03.27 |
06.06.2027 | Noch keine Vorlagen bekannt | Allf. 2. Wahlgang: Erneuerungswahl Regierungsrat und Erneuerungswahlen evang.-ref. Kirchensynoden | Noch keine Vorlagen bekannt | 10.05. – 15.05.27 |
05.09.2027 (Zusatztermin Kanton) | – | Noch keine Vorlagen bekannt | -- | 09.08. – 14.08.27 |
24.10.2027 | Noch keine Vorlagen bekannt | 1. Wahlgang: Erneuerungswahl Ständerat | Erneuerungswahl Nationalrat | 27.09. – 02.10.27 |
21.11.2027 (Zusatztermin Kanton) | – | Allf. 2. Wahlgang: Erneuerungswahl Ständerat | -- | spätestens 11.11.27 |
Abstimmungstermine 2028–2030
Diese Übersicht zeigt nur die reservierten Termine für eidgenössische Abstimmungen an. Ob ein Termin tatsächlich genutzt wird, ist daraus nicht ersichtlich.
Jahr | Termine |
|---|---|
2028 | 19.03.2028 11.06.2028 24.09.2028 26.11.2028 |
2029 | 04.03.2029 27.05.2029 23.09.2029 25.11.2029 |
2030 | 24.03.2030 16.06.2030 22.09.2030 24.11.2030 |
Blanko-Abstimmungstermine
Die Blanko-Abstimmungstermine zeigen mögliche Abstimmungssonntage des Bundes für eidgenössische Abstimmungen. Sie helfen Gemeinden, Kantonen und Städten, ihre eigenen Wahlen und Abstimmungen besser zu planen und mit den Terminen von Bund und Kanton abzustimmen.
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