Legislaturziel: Wir sichern bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum

Portfoliostrategie Wohnen erarbeiten
Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt haben an Bedeutung gewonnen und wirken sich unmittelbar auf die Wohnsituation der Bevölkerung aus. Mit der Wohnstrategie hat die Stadt die übergeordnete Ausrichtung ihrer Wohnpolitik festgelegt. Für den städtischen Wohnungsbestand werden diese Vorgaben mit einer Teilportfoliostrategie Wohnen konkretisiert.
Die Strategie legt fest, an welchen wohnpolitischen Zielgruppen sich das städtische Wohnangebot ausrichtet und welches Angebot hinsichtlich Lage, Preis, Grösse und Qualität angestrebt wird. Zudem werden Richtlinien für die Vermietung städtischer Wohnungen sowie Kriterien für Erwerb, Entwicklung, Verkauf oder Abgabe von Liegenschaften erarbeitet.
Damit schafft die Stadt eine Grundlage für die bedarfsgerechte Bewirtschaftung und Weiterentwicklung ihres Wohnportfolios.
Meilensteine bis Ende 2029
- Lagebeurteilung: Erhebung und Auswertung des bestehenden städtischen Wohnportfolios, Analyse der wohnpolitischen Ausgangslage, Vergleich mit anderen Städten
- Zielfestlegung und Erarbeitung von Massnahmen
- Verabschiedung der Strategie durch den Stadtrat
Bauland im Baurecht an Gemeinnützige abgeben
Die Stadt Winterthur will dauerhaft preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnraum fördern. Das fordert der Gegenvorschlag zur Initiative «Wohnen für alle», welchen die Stimmberechtigten 2024 angenommen haben.
Einen wichtigen Beitrag dazu kann die Stadt leisten, indem sie eigene Grundstücke verstärkt im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger vergibt. Damit bleibt der Boden im Eigentum der Stadt und kann gleichzeitig für die Erstellung und den Betrieb von bezahlbarem Wohnraum genutzt werden.
Für eine gezielte Umsetzung ist ein einfaches Vergabekonzept erforderlich. Es legt fest, welche städtischen Grundstücke für eine Abgabe geeignet sind, priorisiert diese und definiert Kriterien
und Verfahren für die Baurechtsvergabe.
Als erstes konkretes Vorhaben soll das Grundstück Maienried im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger vergeben werden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen fliessen in die weiteren Vergaben ein.
Meilensteine bis Ende 2029
- Ausschreibung Grundstück Maienried zur Abgabe im Baurecht an gemeinnützigen Bauträger
- Erarbeitung eines Vergabekonzepts
Bau- und Zonenordnung revidieren
Winterthur wächst als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Für eine gute Weiterentwicklung braucht es zusätzliche bauliche Entwicklungsmöglichkeiten und zeitgemässe rechtliche Grundlagen. Diese sollen mit der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) geschaffen werden.
Die revidierte BZO soll eine hochwertige Entwicklung nach innen ermöglichen und die Voraussetzungen für zusätzlichen Wohn- und Gewerberaum schaffen. Dabei sind unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung zu ermöglichen.
Die heutige BZO ist seit über 25 Jahren in Kraft und orientiert sich an den Herausforderungen der 1990er-Jahre. Seither haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung grundlegend verändert: Mehr Menschen wohnen, arbeiten und studieren in Winterthur, die Bevölkerung wird älter und der Klimawandel stellt neue Anforderungen an die Gestaltung der Stadt. Mit der Gesamtrevision wird die BZO auf diese Entwicklungen ausgerichtet und als verbindliche Grundlage für die künftige bauliche Entwicklung Winterthurs festgelegt werden.
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