Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohner:innen der Stadt Winterthur zuständig, die in Not geraten sind. Die Sozialen Dienste klären die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab und beraten und betreuen die Hilfesuchenden.

Auftrag der Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde

  • setzt sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander,
  • legt die strategische Ausrichtung für die Durchführung der Sozialhilfe fest,
  • übt die Aufsicht über die Durchführung der Sozialhilfe aus und 
  • ist Entscheidungsinstanz für Begehren um Neubeurteilung von Sozialhilfe-Entscheiden.
Mitglieder der Sozialhilfebehörde
 
Vorsitz
Nicolas Galladé
Stv. Vorsitz
Beat Friedländer
Mitglieder
Markus Anderegg, Bea Baltensberger, Dario Bugatti, Simon Füchslin, Andrin Bosshart, Beat Friedländer, Samuel Fischer, Markus Läderach, Natascha Graf, Peter Christian Wyss

Grundlagen

Geschäftsberichte

Die Sozialhilfebehörde berichtet über ihre Tätigkeit an das Stadtparlament.

Kontakt

Sozialhilfebehörde

Sozialhilfebehörde
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am