Öffentlichkeitsprinzip
Das Öffentlichkeitsprinzip in der Stadtverwaltung
Das Öffentlichkeitsprinzip verlangt eine umfassende Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten der Verwaltung. Es definiert den Anspruch auf Zugang zu behördlichen Informationen. Gestützt auf das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz kann jede Person ein Auskunftsbegehren stellen. Die Stadt Winterthur ist ausserdem verpflichtet, eine aktive Informationspolitik zu betreiben.
Informationszugang
Auskunftsbegehren können bei der sachlich zuständigen Stelle eingegeben werden. Die Stadtkanzlei ist Anlaufstelle für nicht lokalisierbare Gesuche. Die Anfragen können formlos eingereicht werden. Gesuchsteller haben Anspruch auf Beantwortung und Bereitstellung der gewünschten Informationen. Ausnahmen sind nur aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses möglich.
Aktive Informationstätigkeit
Die Behörden sind verpflichtet, alle Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Jedes Organ der Stadtverwaltung führt deshalb ein Verzeichnis seiner Informationsbestände. Dieses Verzeichnis ist öffentlich zugänglich.