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Neues Reglement für Förderprogramm Energie Winterthur

25.05.2018
Das Förderprogramm Energie Winterthur erhält ein vollständig überarbeitetes Reglement. Dieses ist nötig geworden, da sich verschiedene Rahmenbedingungen auf Anfang 2018 geändert haben. Neu werden auch Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität gefördert. Damit soll die CO2-Reduktion auch bei der Mobilität verstärkt werden. Das totalrevidierte Reglement tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.

Das Förderprogramm Energie Winterthur erhält ein vollständig überarbeitetes Reglement. Dieses ist nötig geworden, da sich verschiedene Rahmenbedingungen auf Anfang 2018 geändert haben. Neu werden auch Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität gefördert. Damit soll die CO2-Reduktion auch bei der Mobilität verstärkt werden. Das totalrevidierte Reglement tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.

Das Förderprogramm Energie Winterthur besteht seit 2012 und dient der energiepolitischen Zielerreichung der Stadt Winterthur. Es soll dazu beitragen, die Energieeffizienz zu erhöhen, dadurch Energie einzusparen und den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Es lehnt sich teilweise an das übergeordnete Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen an und verstärkt dessen Wirkung. Auf Anfang dieses Jahres haben Bund und Kanton Zürich Änderungen am «Gebäudeprogramm» vorgenommen. Zudem hat der Grosse Gemeinderat die dem Förderprogramm Energie Winterthur zugrundeliegende Gesetzesgrundlage angepasst. Das Reglement ist deshalb totalrevidiert worden. Es legt Fristen, Höhe von Förderbeiträgen, Fördermassnahmen und zuständige Gremien fest.

Förderung der Elektromobilität

Wesentlich für die energiepolitische Zielerreichung ist nebst dem Gebäudebereich der Sektor Mobilität. Das Förderprogramm sieht deshalb neu die Förderung der Elektromobilität vor. Für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur oder für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern können künftig Fördergelder beantragt werden.

Schwerpunkt des Förderprogramms Energie Winterthur werden weiterhin Massnahmen im Gebäudebereich sein. Hier unterstützt Winterthur mit Zusatzbeiträgen die Massnahmen des nationalen Gebäudeprogramms. Wo diese verändert worden sind, werden die Beträge in Winterthur entsprechend angepasst.

Verstärkter Schwerpunkt: Beratungen

Bisher hat sich das Förderprogramm einerseits auf KMU, andererseits auf GEAK Plus-Beratungen im Gebäudebereich konzentriert. Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie für Mietende sind neu Gelder auch für niederschwellige Beratungsangebote vorgesehen. Dadurch erhalten mehr Personen als bisher Zugang zu Fördergeldern.

Reglement

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Typ Titel
Reglement Förderprogramm

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