Öffentliche Planauflage und Verkehrsanordnungen
Planauflage gemäss § 13 StrG
Wartstrasse, Tell- Schützenstrasse
Wartstrasse, Tell- Schützenstrasse
Planauflage:
Von Freitag, 21. August bis Montag, 21. September 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Die zuständige Projektleiterin, Stefanie Sternig, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 052 267 54 97.
Dättnauerstrasse, Haltekanten Brüttenerfussweg einwärts und auswärts, Umbau BehiG
Dättnauerstrasse, Haltekanten Brüttenerfussweg einwärts und auswärts, Umbau BehiG
Planauflage:
Von Freitag, 4. September bis Montag, 5. Oktober 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Die zuständige Projektleiterin, Ingrid Heusler, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 052 267 54 95.
Dättnauerstrasse, Haltekanten Finken-Rain einwärts und auswärts, Umbau BehiG
Dättnauerstrasse, Haltekanten Finken-Rain einwärts und auswärts, Umbau BehiG
Planauflage:
Von Freitag, 4. September bis Montag, 5. Oktober 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Die zuständige Projektleiterin, Ingrid Heusler, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 052 267 54 95.
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost an die Stadt Winterthur, Tiefbauamt, Projektierung & Realisierung, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, gerichtet werden.
Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht.
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche sowie die in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen aufgelegten Originaldokumente.
Berichte zu den Einwendungen gemäss § 13 StrG
Bachtel-/Loorstrasse, Ziel- bis Schaffhauserstrasse
Bachtel-/Loorstrasse, Ziel- bis Schaffhauserstrasse
Dauer der Auflage: Freitag, 7. August 2026 bis Dienstag, 6. Oktober 2026
Die Projekte wurden vom 22. August 2025 bis 22. September 2025 im Sinne von § 13 Strassengesetz öffentlich aufgelegt. Interessierte Personen konnten sich über die geplanten Bauvorhaben orientieren und dagegen Einwendungen erheben. Das Tiefbauamt nimmt mit dem vorliegenden Bericht zu den Einwendungen gesamthaft Stellung.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Der zuständige Projektleiter, Tino Tschenett, gibt
Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 052 267 15 01.
Breitestrasse, Breiteplatz - Storchenbrücke
Breitestrasse, Breiteplatz - Storchenbrücke
Dauer der Auflage: Freitag, 7. August 2026 bis Dienstag, 6. Oktober 2026
Die Projekte wurden vom 6. Juni 2025 bis 7. Juli 2025 im Sinne von § 13 Strassengesetz öffentlich aufgelegt. Interessierte Personen konnten sich über die geplanten Bauvorhaben orientieren und dagegen Einwendungen erheben. Das Tiefbauamt nimmt mit dem vorliegenden Bericht zu den Einwendungen gesamthaft Stellung.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Der zuständige Projektleiter, Hanspeter Räbsamen, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 052 267 57 68.
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise
Die Berichte können während den Öffnungszeiten (Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (Pionierstrasse 7) eingesehen werden.
Die publizierten Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Planauflage gemäss § 16 und § 17 StrG
Steigstrasse, Bushaltestelle Steig, Anpassungen
Steigstrasse, Bushaltestelle Steig, Anpassungen
Planauflage:
Von Freitag, 21. August bis Montag, 21. September 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Der zuständige Projektleiter, Sascha Lieberherr, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 052 267 15 10.
Freizeitallmend Lüchental, Neubau Steigweg
Freizeitallmend Lüchental, Neubau Steigweg
Planauflage:
Von Freitag, 21. August bis Montag, 21. September 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Der zuständige Projektleiter, Sascha Lieberherr, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 052 267 15 10.
Brücke Steigweg und Stützmauer Steigstrasse inklusive Rodung
Brücke Steigweg und Stützmauer Steigstrasse inklusive Rodung
Planauflage:
Von Freitag, 21. August bis Montag, 21. September 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Der zuständige Projektleiter, Sascha Lieberherr, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 052 267 15 10.
Schlosstalstrasse, Autobahn A1 bis Aldi, Strassen- und Kanalsanierung
Schlosstalstrasse, Autobahn A1 bis Aldi, Strassen- und Kanalsanierung
Planauflage:
Von Freitag, 4. September bis Montag, 5. Oktober 2026 in der Kanzlei des Amts für
Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Die zuständige Projektleiterin, Katharina Pucher, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 052 267 52 14.
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise
Einsprachen gegen dieses Projekt können innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, Projektierung & Realisierung, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, schriftlich erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt sind direkt vom Projekt betroffene natürliche und juristische Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche sowie die in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen aufgelegten Originaldokumente.
Planauflage gemäss § 30 WsG und Gewässerraumfestlegung nach Art. 36a GSchG
Bachumlegung, Hochwasserschutz, Revitalisierung und Sanierung des Schützenweihers am öffentlichen Gewässer Veltheimer Dorfbach, Abschnitt Waldrand bis Pfadiheimweg, sowie Gewässerraumfestlegung
Bachumlegung, Hochwasserschutz, Revitalisierung und Sanierung des Schützenweihers am öffentlichen Gewässer Veltheimer Dorfbach, Abschnitt Waldrand bis Pfadiheimweg, sowie Gewässerraumfestlegung
Planauflage:
Von Freitag, 21. August bis Montag, 21. September 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (4. Obergeschoss), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Öffentliche Unterlagen
Informative Dokumente
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Die zuständige Projektleiterin, Stefanie Sternig, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 052 267 54 97.
Umlegung Veltheimer Dorfbach, temporäre Rodung
Umlegung Veltheimer Dorfbach, temporäre Rodung
Öffentliche Auflage gemäss Art. 5 Waldverordnung (WaV)
Planauflage
Von Freitag, 21. August, bis Montag, 21. September 2026, in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen, Pionierstrasse 7, 4. Stock. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Die zuständige Projektleiterin, Stefanie Sternig, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 052 267 54 97.
Rechtliche Hinweise Planauflage gemäss Art. 5 WaV
Rechtliche Hinweise Planauflage gemäss Art. 5 WaV
Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, 8090 Zürich zu richten.
Rechtliche Hinweise Planauflage gemäss § 30 WsG
Rechtliche Hinweise Planauflage gemäss § 30 WsG
Einsprachen gegen das Bauvorhaben und/oder gegen die Festlegung des Gewässerraums sind während der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, Projektierung & Realisierung, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Zur Einsprache berechtigt sind direkt vom Projekt betroffene natürliche und juristische Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche sowie die in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen aufgelegten Originaldokumente.
Verkehrsanordnungen gemäss Art. 107 SSV
Anpassung Vortritts- und Verkehrsregime Schlosstalstrasse, Abschnitt Wolfbühlstrasse bis Schlossbergstrasse
Anpassung Vortritts- und Verkehrsregime Schlosstalstrasse, Abschnitt Wolfbühlstrasse bis Schlossbergstrasse
Die Vorsteherin des Departements Bau und Mobilität hat am 30.06.2026 nachfolgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Anpassung Vortritts- und Verkehrsregime Schlosstalstrasse, Abschnitt Wolfbühlstrasse bis Schlossbergstrasse
Planauflage:
Der Signalisationsplan kann vom Freitag, 04.09.2026 bis Montag, 05.10.2026 in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, eingesehen werden. Massgebend ist allein der Verfügungstext.
Öffnungszeiten Kanzlei des Amts für Baubewilligungen: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr; Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Thomas Hunziker, Kommunikation & Koordination, gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 052 267 48 43 oder unter verkehr@win.ch.
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise
Verkehrsanordnungen werden gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV) amtlich publiziert. Gegen Verkehrsanordnungen des Stadtrats kann beim Statthalteramt Rekurs erhoben werden. Gegen Verkehrsanordnungen der Leitung Departement Bau und Mobilität und gegen Verkehrsanordnungen des Stadtingenieurs kann beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden.
Die Pläne und Dokumente können in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche. Massgebend ist allein der Verfügungstext.
Hinweise zu den Verfahren
Strassenbauvorhaben werden gemäss Strassengesetz (StrG) vor der Kreditbewilligung in einem Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 StrG öffentlich aufgelegt. Bei diesem Mitwirkungsverfahren können sich Interessierte schriftlich mittels Einwendungen zum Projekt einbringen.
Nach Ablauf der Auflagefrist prüft das Tiefbauamt die Einwendungen und veröffentlicht einen Bericht mit Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss § 13 StrG.
Darauf folgt die öffentliche Planauflage des ausgearbeiteten Strassenbauprojekts. Bei diesem Verfahren gemäss § 16/17 StrG sind direkt vom Projekt betroffene natürliche und juristische Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung haben, dazu berechtigt, Einsprache gegen das Projekt zu erheben.
Wasserbauprojekte werden gemäss § 30 Wassergesetz (WsG) öffentlich aufgelegt. Gegen diese Projekte und/oder gegen den Gewässerraum kann schriftlich Einsprache erhoben werden.
Verkehrsanordnungen werden gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV) amtlich publiziert. Gegen Verkehrsanordnungen des Stadtrats kann beim Statthalteramt Rekurs erhoben werden. Gegen Verkehrsanordnungen der Leitung Departement Bau und Mobilität und gegen Verkehrsanordnungen des Stadtingenieurs kann beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Für diesen Inhalt zuständig
Tiefbauamt
Öffnungszeiten
| Montag–Freitag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
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