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Planauflage gemäss § 16 und § 17 StrG

Planauflage gemäss § 16 und § 17 StrG

Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können während den Öffnungszeiten (Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) auf der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (Pionierstrasse 7) eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche sowie die in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen aufgelegten Originaldokumente. 

Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

Rechtsbehelf

Einsprachen gegen dieses Projekt können innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, Projekte, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, schriftlich erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt sind direkt vom Projekt betroffene natürliche und juristische Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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