Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn sie nicht selber dazu in der Lage sind.
Schutz benötigen Personen zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Die KESB Winterthur-Andelfingen ist eine selbstständige Behörde, die administrativ der Stadt Winterthur zugeordnet ist. Sie ist für die Bezirke Winterthur und Andelfingen zuständig.