Gesundheit: Schulärztlicher Dienst

Der Schulärztliche Dienst begleitet Kinder und Jugendliche während der Schulzeit. Er beantwortet Fragen zur Gesundheit und bietet kostenlose Untersuchungen und Impfungen an.

Pflicht-Untersuchungen

Während der Schulzeit sind drei Untersuchungen obligatorisch. Das bedeutet: Die Untersuchungen sind für alle Kinder Pflicht.

Diese Untersuchungen sind Pflicht:

  • im Kindergarten, 
  • in der 5. Primarklasse und 
  • in der 2. Sekundarklasse. 

Die Untersuchungen helfen, gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten früh zu erkennen. So können die Kinder richtige Hilfe bekommen.

Untersuchung im Kindergarten

Für jedes Kind gibt es im Kindergarten eine Untersuchung. Das wird überprüft:

  • Grösse und Gewicht
  • Sehen und Hören
  • Entwicklung Ihres Kindes

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für eine Impfberatung und für Impfungen.

Diese Untersuchung machen meistens Ihre Ärzt:innen. Die Kosten werden über Ihre Krankenkasse abgerechnet. 

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt das Formular aus und bestätigt damit die Untersuchung Ihres Kindes. Das ausgefüllte Formular senden Sie an den Schulärztlichen Dienst.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie den Schulärztlichen Dienst anrufen:

Untersuchung in der 5. Primarklasse

Für alle Schüler:innen ist in der 5. Primarklasse eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Das gehört zur Untersuchung:

  • Sehtest (plus Farbensehtest)
  • Hörtest
  • Messung von Grösse und Gewicht

Zusätzlich sind eine Impfberatung und Impfungen möglich.

Die Untersuchung macht der Schulärztliche Dienst in der Schule Ihres Kindes. Die Untersuchung und das Impfangebot durch den Schulärztlichen Dienst sind kostenlos.

Sie möchten die Pflicht-Untersuchung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt machen lassen? Das ist auch möglich. Dann brauchen wir von Ihnen die Bestätigung, dass die Untersuchung gemacht ist. Senden Sie das ausgefüllte Formular nach der Untersuchung an den Schulärztlichen Dienst. Das Formular finden Sie unten.

Die Kosten werden über die Krankenkasse abgerechnet. Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten.

Untersuchung in der 2. Sekundarklasse

Für alle Schüler:innen ist in der 2. Sekundarklasse eine ärztliche Untersuchung Pflicht.

Die gehört zur Untersuchung:

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Messung von Grösse und Gewicht
  • Blutdruckmessung

Zusätzlich sind eine Impfberatung und Impfungen möglich.

Die Untersuchung macht der Schulärztliche Dienst in der Schule Ihres Kindes. Die Untersuchung und das Impfangebot durch den Schulärztlichen Dienst sind kostenlos.

Sie möchten die Pflicht-Untersuchung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt machen lassen? Das ist auch möglich. Dann brauchen wir von Ihnen die Bestätigung, dass die Untersuchung gemacht ist. Sende Sie das ausgefüllte Formular nach der Untersuchung an den Schulärztlichen Dienst. Das Formular finden Sie unten.

Die Kosten werden über die Krankenkasse abgerechnet. Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten. 

Impfungen schützen vor Krankheiten

Während den Untersuchungen überprüft der Schulärztliche Dienst den Impfausweis der Schüler:innen. Dabei orientiert er sich an den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit. Der Schulärztliche Dienst informiert die Eltern und Erziehungsberechtigten über den Stand der Impfungen schriftlich. 

Diese Impfungen bietet der Schulärztliche Dienst an. (Die Impfungen mit Sternchen (*) sind nur in Kombination möglich.)

  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)*
  • Diphterie / Tetanus / Keuchhusten (Pertussis)*
  • Masern / Mumps / Röteln*
  • Windpocken (Varizellen)
  • Hepatitis B (ab 11. Lebensjahr)
  • Humane Papillomaviren (HPV) (ab 11. Lebensjahr)
  • Zeckenenzephalitis (Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Meningokokken ACWY / B

Viele geimpfte Personen helfen mit, dass sich bestimmte Krankheiten weniger verbreiten. So werden auch andere Personen geschützt.

Impfungen sind freiwillig. Der Schulärztliche Dienst impft nur mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern und Erziehungsberechtigten.

Kopfläuse: Was tun?

Was sind Kopfläuse?

Kopfläuse sind kleine Tiere. Sie leben auf der Kopfhaut und in den Haaren. Kinder und Erwachsene können Kopfläuse bekommen. Kopfläuse sind lästig, aber sie sind nicht gefährlich für die Gesundheit. Sie lassen sich gut behandeln.

Wie werden Kopfläuse übertragen?

Kopfläuse übertragen sich vor allem durch direkten Kontakt von Haar zu Haar.

Woran erkennen Sie Kopfläuse?

Ein Zeichen für Kopfläuse kann Juckreiz auf dem Kopf sein. Auch kleine Eier in den Haaren können auf Kopfläuse hinweisen. Diese Eier heissen Nissen. 

Wann sollten Sie die Haare kontrollieren?

Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes, wenn Kopfläuse in der Schule, in der Familie oder bei Freund:innen vorkommen.

Kopfläuse gefunden: Das können Sie tun

  • Behandeln Sie die Haare mit einem speziellen Shampoo gegen Kopfläuse aus der Apotheke. Lassen Sie sich dort beraten.
  • Kontrollieren Sie alle Personen im gleichen Haushalt auf Kopfläuse
  • Informieren Sie die Lehrperson, wenn Ihr Kind Kopfläuse hat. Danach kann eine Fachperson des Schulärztlichen Dienstes die Kinder der Klasse kontrollieren.

Unter folgendem Link finden Sie Anleitung zur Behandlung in verschiedenen Sprachen:

Für diesen Inhalt zuständig

Schulärztlicher Dienst

Schulärztlicher Dienst
Pionierstrasse 13
Erdgeschoss links
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr

Am Freitag, während den Schulferien und an Feiertagen bleibt der Schulärztliche Dienst geschlossen.

Bei dringenden medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

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