Bestätigung der Ärztin / des Arztes über Untersuchung (5. Primarklasse & 2. Sekundarklasse)
Sie wollen die Pflicht-Untersuchungen Ihres Kindes nicht in der Schule machen lassen, sondern bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt? Dann brauchen wir von Ihnen die Bestätigung, dass die Untersuchung gemacht ist.
Service nutzen
Das Formular für die Bestätigung der Untersuchung finden Sie hier.
Vorgehen
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt das Formular aus und bestätigt damit die Untersuchung Ihres Kindes.
- Das ausgefüllte Formular senden Sie an den Schulärztlichen Dienst.
Kosten & Fristen
Die Stadt Winterthur übernimmt keine Kosten, wenn Sie die Pflicht-Untersuchung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt machen lassen. Die Kosten werden über Ihre Krankenkasse abgerechnet.
Kontakt
Schulärztlicher Dienst
Schulärztlicher Dienst
Pionierstrasse 13
Erdgeschoss links
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
Am Freitag, während den Schulferien und an Feiertagen bleibt der Schulärztliche Dienst geschlossen.
Bei dringenden medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
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