Sonderpädagogische Massnahmen
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Sonderschulung
Schüler:innen können besondere Unterstützung bekommen.
Die Unterstützung kann so aussehen:
- Die Schüler:innen bleiben in der Schule und bekommen dort zusätzliche Hilfe.
- Oder die Schüler:innen besuchen eine andere Schule (Sonderschule).
Bevor die Schüler:innen diese Unterstützung bekommen, macht die Schule zwei Dinge:
- Die Schule führt ein Gespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten und Fachleuten. Das nennt man schulisches Standortgespräch (SSG). Alle sprechen gemeinsam über die Situation des Kindes oder der/des Jugendlichen.
- Eine schulpsychologische Fachperson prüft die Situation genau. Das nennt man standardisiertes Abklärungsverfahren (SSG). Die Fachperson klärt, welche Unterstützung das Kind oder die/der Jugendliche braucht.
Am Ende entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung zur Sonderschulung.
Integrierte Sonderschulung (ISR)
Kinder und Jugendliche in der integrierten Sonderschulung gehören zur Regelschule. Sie gehen nach dem normalen Stundenplan in den Unterricht. Mehr als die Hälfte der Förderung findet in der Klasse statt.
Die Regelschule plant und organisiert die Förderung. Sie sorgt für gute Unterstützung.
Die Regelschule passt jedes ISR-Setting genau auf die Schüler:innen an. Das heisst: Ein ISR-Setting beschreibt die Unterstützung für ein Kind. Diese sieht bei jedem Kind anders aus.
In der Stadt Winterthur gibt es zusätzlich die Abteilung Sonderpädagogik. Sie unterstützt Lehrpersonen und die Schule bei der Begleitung von Kindern mit ISR-Setting.
Lehrpersonen finden Informationen zum Beratungs- und Unterstützungsangebot mit dem Link unten.
Externe Sonderschulung (ESS)
Stellt die Schule fest, dass die integrative Förderung nicht ausreicht? Dann führt die Schule ein schulisches Standortgespräch (SSG) durch. Dabei sprechen Eltern oder Erziehungsberechtigte, Schule und Fachpersonen über die Situation. Für eine Sonderschulung braucht es eine schulpsychologische Abklärung. Das heisst: Der Schulpsychologische Dienst macht eine Abklärung mit dem standardisierten Abklärungsverfahren (SAV).
Die Ergebnisse bespricht der Schulpsychologische Dienst mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten und der Regelschule. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten den Bericht.
Die Schulpflege entscheidet über die Sonderschulung. Danach regelt ein Aufnahmevertrag mit der Sonderschule die Details. Es gibt verschiedene Sonderschulen. Zum Beispiel: Die drei Sonderschulen der Stadt Winterthur oder andere Sonderschulen, die vom Kanton anerkannt sind.
Die Schule prüft die Sonderschulung mindestens einmal pro Jahr im schulischen Standortgespräch und entscheidet über Weiterführung, Änderung oder Aufhebung.
Mehr Informationen zu den Sonderschulen der Stadt Winterthur gibt es unter diesem Link:
Informationen zur Sonderschulung vom Kanton Zürich finden Sie unter dem Link unten.
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