Taxi & Limousinen (Uber, Bolt usw.)

Wer in Winterthur gewerbsmässig Personen befördert, benötigt seit 1. Januar 2024 einen kantonalen Taxiausweis und eine Taxifahrzeugbewilligung. Für das Nutzen öffentlicher Taxistandplätze ist zusätzlich eine gebührenpflichtige Standplatzbewilligung erforderlich. Limousinendienste wie Uber, Bolt usw. unterliegen einer Meldepflicht.
Foto der Taxis am Stadttor
© Muriel Blum

Karte der Taxistandplätze

Markierungen auf der Karte (3)

Markierungen auf der Karte
BezeichnungArt
Taxistandplatz BahnhofplatzMarkierung
Taxistandplatz TurnerstrasseMarkierung
Taxistandplätze Milchrampe - WülflingerstrasseLinie

Kantonaler Taxiausweis, kantonale Taxifahrzeugbewilligung

Für die Erbringung von Taxidienstleistungen im Kanton Zürich sind seit dem 1. Januar 2024 ein kantonaler Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung erforderlich.

Alle Informationen zur «Gewerbsmässige Personenbeförderung» (GPB), sind im folgen Link zu finden. 

Sie können Ihr Gesuch online oder persönlich einreichen (Strassenverkehrsamt Zürich, Uetlibergstrasse 301, 8063 Zürich und Strassenverkehrsamt Winterthur, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur-Wülflingen).

 Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 25.03.2019 (PTLG, LS 935.51)
  • Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 24.05.2023 (PTLV, LS 935.511)
  • Kantonale Ordnungsbussenverordnung vom 10.12.2019 (KOBV, LS 321.2)
  • Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Taxilampe vom 19.09.2023 (RRB Nr. 1131/2023)
  • Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette vom 19.09.2023 (RRB Nr. 1131/2023)

Wichtige Hinweise:

Seit dem Jahr 2024 ist das Taxiwesen kantonal geregelt, es gelten einheitliche Voraussetzungen für Taxiausweise und -Fahrzeuge. Winterthur regelt die Nutzung seiner öffentlichen Taxistandplätze selbstständig.

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen im Kanton Zürich nur noch Fahrzeuge mit der kantonalen Taxilampe als Taxi eingesetzt werden. Dies wurde mit einer Übergangsfrist, welche am 31. Dezember 2025 auslief vereinheitlicht. Die kommunalen Taxilampen sind nicht mehr zulässig.

Bei Privatfahrten und während Pausen muss die Taxilampe ausgeschaltet sein. Verstösse gegen die Vorgaben zur Taxilampe können mit einer Ordnungsbusse geahndet werden.

Wir verweisen auf das oben angemerkte Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Taxilampe vom 19.09.2023

Zudem müssen auch seit dem 1. Januar 2026 die geltenden Tarife auf der rechten Fahrzeugseite angebracht sein. Eine Tarifangabe lediglich hinter der Scheibe reicht nicht mehr. Bei mehreren Tarifblöcken muss erkennbar sein, welcher für die Fahrt gilt.

Taxameter Prüfbericht

Für den eingebauten Taxameter muss durch eine autorisierte Werkstätte ein Taxameter-Prüfbericht erstellt werden, welcher im Taxifahrzeug mitgeführt werden muss. Alle zwei Jahre muss der Taxameter nachgeprüft werden. Dazu muss immer der offizielle Taxameter-Prüfbericht des Kantons Zürich (Amt für Mobilität) verwendet werden.

Taxistandplatzbewilligung für öffentliche Taxistandplätze

Die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur noch mit einer gebührenpflichtigen Taxistandplatzbewilligung benutzt werden. Die Taxistandplatzbewilligung wird auf das Kontrollschild bzw. auf die Stammnummer des Taxifahrzeuges ausgestellt (massgeblich ist die Stammnummer, was bedeutet, dass jedes einzelne Taxifahrzeug eine eigene Taxistandplatzbewilligung benötigt).

Rechtsgrundlagen

Newsletter

Sie erhalten alle wichtigen Informationen und Updates betreffend den öffentlichen Taxistandplätzen in der Stadt Winterthur, wenn Sie im Antragsformular Taxistandplatzbewilligung Ihre E-Mail-Adresse angeben. Sie werden laufend über Änderungen oder Verhalten rund um die öffentlichen Taxistandplätze (z. B. Einschränkungen der Nutzung der öffentlichen Taxistandplätze infolge von Baustellen oder Veranstaltungen, Verhalten auf den öffentlichen Taxistandplätzen) informiert.

Limousinendienste (z. B. Uber, Bolt usw.)

Für die Erbringung von Limousinendiensten im Kanton Zürich besteht seit dem 1. Januar 2024 eine Meldepflicht für Fahrerinnen und Fahrer und Anbieterinnen und Anbieter sowie eine Plakettenpflicht für Fahrzeuge.

Für Fragen kann man sich direkt an das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, per E-Mail taxi.afm@vd.zh.ch oder per Telefon 043 259 51 11 wenden.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Taxifahrer:innen FAQ

Welche Bewilligungen benötige ich, um in Winterthur Taxifahrten anzubieten?

Für Taxidienstleistungen im Kanton Zürich benötigen Sie einen kantonalen Taxiausweis sowie eine kantonale Taxibewilligung. Beide Bewilligungen werden durch das Amt für Mobilität des Kantons Zürich erteilt.

Möchten Sie zusätzlich die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur benutzen, benötigen Sie für das entsprechende Fahrzeug eine Winterthurer Taxistandplatzbewilligung.

Brauche ich für die öffentlichen Taxistandplätze eine separate Bewilligung?

Ja. Die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur dürfen nur mit einer gültigen, gebührenpflichtigen Taxistandplatzbewilligung benutzt werden. Voraussetzung dafür ist eine gültige kantonale Taxifahrzeugbewilligung. Jedes Taxifahrzeug benötigt eine eigene Standplatzbewilligung; massgeblich ist die Stammnummer des Fahrzeuges.

Wie beantrage ich eine Taxistandplatzbewilligung?

Die Taxistandplatzbewilligung kann über Parkingpay oder am Schalter der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur beantragt werden. Für den Antrag werden das ausgefüllte Antragsformular, eine Kopie des Fahrzeugausweises, die kantonale Taxifahrzeugbewilligung sowie ein gültiger Taxameter-Prüfbericht benötigt. Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Unterlagen in der Regel ein bis drei Arbeitstage. 

Alle Antragsdokumente finden Sie angefügt über dem FAQ.

Welche Taxistandplätze darf ich mit meiner Bewilligung nutzen?

Eine gültige Winterthurer Taxistandplatzbewilligung berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur. Die Bewilligung begründet jedoch keinen Anspruch auf einen freien Standplatz. Die geltenden Nutzungsvorschriften und die Verordnung über Taxistandplätze auf öffentlichem Grund sind einzuhalten.

Welche Regeln gelten auf Taxistandplätzen?

Die öffentlichen Taxistandplätze dienen dem Warten auf Fahrgäste und dürfen nicht zum gewöhnlichen Parkieren benutzt werden. Die Reihenfolge richtet sich nach der Ankunft der Taxis. Wird ein Platz frei, ist in der bisherigen Reihenfolge nachzurücken. Ist ein Standplatz vollständig besetzt, muss die Fahrt fortgesetzt werden.

Die Verordnung und Nutzungsvorschriften finden Sie oben unter den Grundlagen.

Was mache ich mit Fundgegenständen im Taxi?

Können Sie einen gefundenen Gegenstand nicht direkt der Eigentümerin oder dem Eigentümer zurückgeben, melden Sie den Fund, beziehungsweise geben Sie den Gegenstand beim Fundbüro ab. Bei Gegenständen mit einem offensichtlichen Wert von mehr als CHF 10.- muss der Fund zudem der Polizei gemeldet werden.

Fahrgäste FAQ

Sind die Taxipreise in Winterthur überall gleich?

Nein, Taxiunternehmen können ihre Tarife selbst festlegen. Die Tarife bestehen aus einem Grundtarif, einem Wegtarif pro Kilometer und einem Zeittarif pro Minute. Je nach Anzahl Personen, Tageszeit, Wochentag oder Wegstrecke können unterschiedliche Tarife gelten. Zusätzlich sind Zuschläge für besondere Dienstleistungen möglich.

Wo sehe ich, was meine Taxifahrt kostet?

Die geltenden Tarife und ein Hinweis auf mögliche Zuschläge müssen aussen auf der rechten Fahrzeugseite angebracht sein. Die Schrift muss mindestens 10 Millimeter hoch sein und sich deutlich von der Fahrzeugfarbe abheben. Im Fahrzeug müssen alle Tarife, Abstufungen und Zuschläge gut sichtbar und lesbar angegeben sein.

Wie setzt sich der Fahrpreis zusammen?

Der Fahrpreis setzt sich grundsätzlich aus dem Grundtarif, Wegtarif und Zeittarif zusammen. Während der Fahrt werden Weg- und Zeittarif gleichzeitig berechnet. Der aktuelle Tarif und Fahrpreis müssen während der Fahrt am Taxameter ablesbar sein. Ein Fahrpreis kann auch im Voraus mit dem Fahrgast vereinbart werden.

Woran erkenne ich ein zugelassenes Taxi?

Für Taxidienstleistungen im Kanton Zürich sind ein kantonaler Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung erforderlich. Wird ein Fahrzeug als Taxi eingesetzt, muss die vorgeschriebene kantonale Taxilampe angebracht sein. Seit Januar 2026 sind frühere kommunale Taxilampen nicht mehr zulässig. Zusätzlich muss im Fahrzeug der kantonale Taxiausweis gut sichtbar angebracht sein.

Wo finde ich die öffentlichen Taxistandplätze in Winterthur?

Die Stadt Winterthur stellt eine interaktive Karte ganz oben auf der Seite zur Verfügung.

Was kann ich tun, wenn ich etwas im Taxi vergessen habe?

Kontaktieren Sie wenn möglich zuerst das Taxiunternehmen oder die Fahrer:in. Falls der Gegenstand dort nicht mehr vorhanden ist, können Sie sich an das Fundbüro der Stadt Winterthur wenden.

Brühlgut Stiftung

+41 52 208 13 98

fundbuero@bruehlgut.ch

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Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.

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