Taxistandplatzbewilligung beantragen

Vorgehen

Voraussetzung 

  • Voraussetzung für eine Taxistandplatzbewilligung ist eine kantonale Fahrzeugbewilligung, diese wird auf die Stammnummer ausgestellt.
  • Die Taxistandplatzbewilligung wird nur als Jahresbewilligung herausgegeben und kostet Fr. 350.00 (z. B. 15.01.2026 bis 14.01.2027).
  • Wird die Taxistandplatzbewilligung entzogen oder vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben, werden keine Gebühren zurückerstattet.
  • Erfolgt die Rückgabe der Taxistandplatzbewilligung, weil die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter das Taxi durch ein anderes Taxi ersetzt, wird die verbleibende Gültigkeitsdauer an die neue Taxistandplatzbewilligung angerechnet.

Taxistandplatzbewilligungen beziehen und bezahlen

Mit Parkingpay können elektronische Taxistandplatzbewilligungen bezogen und bezahlt werden. Aus diesem Grund muss bei Parkingpay in der Parkingpay App oder auf der Homepage ein Konto mit Passwort eröffnet werden. Danach sind Zahlungsmittel und Taxifahrzeuge hinzuzufügen. Dann kann die Taxistandplatzbewilligung beantragt werden und es erfolgt eine E-Mail mit der Aufforderung, benötigte Unterlagen einzureichen. Anschliessend kann der Antrag Taxistandplatzbewilligung ausgefüllt werden (siehe Formulare). Die Taxistandplatzbewilligung kann auch am Schalter der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur, Obermühlestrasse 5, 8400 Winterthur, bezogen werden.

Benötigte Unterlagen

Diese Unterlagen per E-Mail parkkarten@win.ch einreichen:

  • Antrag Taxistandplatzbewilligung (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie Fahrzeugausweis
  • Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung
  • Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht

Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird der Antrag abgelehnt. Die Bearbeitungszeit beträgt ein bis drei Arbeitstage.

Weiterführende Informationen

Positiver Antrag

Nach positiver Prüfung des Antrages wird die Taxistandplatzbewilligung bei Parkingpay freigeschaltet und es wird eine Bestätigungs-E-Mail an die Gesuchsteller:in gesendet. In der Folge kann bei Parkingpay die gewünschte Taxistandplatzbewilligung gekauft und der Beginn der Gültigkeitsdauer festgelegt werden. Die Ablauferinnerung (14 Tage) sollte aktiviert werden, damit man rechtzeitig daran erinnert wird, die Taxistandplatzbewilligung zu erneuern.

Die Taxistandplatzbewilligung wird auf das Kontrollschild des Taxifahrzeuges ausgestellt (massgeblich ist die hinterlegte Stammnummer, was bedeutet, dass jedes einzelne Taxifahrzeug eine eigene Taxistandplatzbewilligung benötigt).

  • Die Taxistandplatzbewilligung begründet keinen Anspruch auf einen verfügbaren Taxistandplatz.
  • Die Bestimmungen der Verordnung über Taxistandplätze auf öffentlichem Grund müssen eingehalten werden.
  • Werden Taxifahrzeuge ohne gültige Taxistandplatzbewilligung festgestellt, werden die Lenkerinnen bzw. die Lenker dementsprechend zur Anzeige gebracht.

Wichtiger Hinweis für Taxifahrzeuge mit Wechselschild

Möchten Sie zwei Taxifahrzeuge mit einem Wechselschild für eine Taxistandplatzbewilligung registrieren (beide Fahrzeuge sollen auf dem Taxistandplatz aufgestellt werden können), kann für das zweite Taxifahrzeug mit dem gleichen Kontrollschild bei Parkingpay der Titel «Taxistandplatzbewilligung 2. Fahrzeug» gewählt werden. Folgende Unterlagen müssen ausgefüllt per E-Mail an parkkarten@win.ch eingesendet oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur gelöst werden:

  • Antrag Taxistandplatzbewilligung 2. Fahrzeug 
  • Kopie Fahrzeugausweis 
  • Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung 
  • Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht 

Wichtiger Hinweis bei einem Taxifahrzeugwechsel mit Taxistandplatzbewilligung

Mit gleichem Kontrollschild:

Wird ein Fahrzeugwechsel vollzogen, bei dem die gleichen Kontrollschilder weiterverwendet werden, muss dieser Fahrzeugwechsel bei der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur per E-Mail an parkkarten@win.ch oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur mit folgenden Unterlagen:

  • Antrag Taxistandplatzbewilligung Fahrzeugwechsel «Taxistandplatzbewilligung vorhanden, gleiches Kontrollschild»
  • Kopie Fahrzeugausweis
  • Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung
  • Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht
  • Kopie des Fahrzeugausweises des ausser Verkehr gesetzten Taxis

gemeldet werden. Das alte Taxifahrzeug wird im Parkingpay Konto durch die Bewilligungsinhaberin / den Bewilligungsinhaber gelöscht. Für diese Anpassung wird keine Gebühr fällig, da die bestehende Taxistandplatzbewilligung weiterläuft.

Wichtiger Hinweis bei einem Taxifahrzeugwechsel mit Taxistandplatzbewilligung

Mit neuem Kontrollschild:

Wird anlässlich eines Fahrzeugwechsels ein neues Kontrollschild verwendet, muss der Kontrollschilderwechsel bzw. das neue Taxifahrzeug der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur per E-Mail an parkkarten@win.ch oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur mit folgenden Unterlagen:

  • Antrag Taxistandplatzbewilligung Fahrzeugwechsel «Taxistandplatzbewilligung vorhanden, neues Kontrollschild»
  • Kopie Fahrzeugausweis
  • Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung
  • Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht
  • Kopie des Fahrzeugausweises des ausser Verkehr gesetzten Taxis 

gemeldet werden. Das alte Taxifahrzeug wird im Parkingpay Konto durch die Bewilligungsinhaberin / den Bewilligungsinhaber gelöscht. Für diese Anpassung wird keine Gebühr fällig, da die bestehende Taxistandplatzbewilligung weiterläuft.

Kontakt

Verwaltungspolizei

Verwaltungspolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag07.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16 Uhr geöffnet.
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