Todesurkunde
Stirbt ein Mensch, wird das amtlich festgehalten. Das nennt man Beurkundung. Sie erfolgt im elektronischen Personenstandsregister (Infostar).
Wer ist zuständig?
Zuständig ist immer das Zivilstandsamt am Ort, wo die Person gestorben ist. Das Winterthurer Zivilstandsamt ist für die Stadt und den Bezirk Winterthur zuständig. Der Wohnort der Person spielt dabei keine Rolle.
Wie läuft die Beurkundung ab?
In Winterthur wird das Zivilstandsamt von der Friedhofverwaltung informiert. Das Zivilstandsamt trägt den Todesfall ins Personenstandsregister ein. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
Todesfall im Ausland
Stirbt eine Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft im Ausland, trägt die zuständige Schweizer Botschaft oder das Konsulat den Todesfall ins Schweizer Personenstandsregister ein.
Todesurkunde bestellen
Sie brauchen von einem verstorbenen Angehörigen eine Todesurkunde. Unter folgendem Link erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie diese erhalten:
Weitere Informationen
Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Merkblättern in deutscher und englischer Sprache:
Für diesen Inhalt zuständig
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
| Schalter: | |
| Montag–Mittwoch | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–18.30 Uhr Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65. |
| Freitag | 10.00–16.00 Uhr |
| Telefonie: | |
| Montag–Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
| Freitag | 10.00–12.00, 13.30–15.00 Uhr |
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