Todesurkunde bestellen

Die Todesurkunde bestätigt Zeitpunkt und Ort des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für den Erbschein, für Versicherungsleistungen oder für die Auflösung von Verträgen der verstorbenen Person benötigt.

Service nutzen

Das Zivilstandsamt Winterthur stellt Todesurkunden für Todesfälle im Bezirk Winterthur aus. Sie können zwei Varianten bestellen:

  • Todesurkunde (national) – auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Sie gilt für Todesfälle ab 2005.
  • Auszug aus dem Todeseintrag (international, CIEC) – in fünf Sprachen (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch). Sie brauchen Sie, wenn die Urkunde im Ausland vorgelegt werden muss. Diese Urkunde wird auch in der Schweiz akzeptiert. Wir empfehlen in der Regel die internationale Todesurkunde.

Grundsätzlich können Sie eine Todesurkunde nur als direkt betroffene Angehörige bestellen. Bestellungen durch Dritte benötigen einen begründeten Interessennachweis sowie eine schriftliche Vollmacht.

Vorgehen

  1. Bestellformular öffnen (Link unten): Tragen Sie die Angaben zur verstorbenen Person ein und wählen Sie die gewünschte Urkundenart (national oder international).
  2. Bei Bestellung durch Dritte: Vollmacht und Interessennachweis als Dokument hochladen.
  3. Online bezahlen: mit Debit-/Kreditkarte oder Twint (Zahlen per Rechnung ist nicht möglich).
  4. Urkunde erhalten: Die Urkunde wird Ihnen per Post zugestellt.

Kosten & Fristen

Das Bestellen der Urkunde kostet CHF 30.00 (per Debit-/Kreditkarte oder Twint).

Sie können die Urkunde jederzeit nach der Registrierung des Todesfalls anfordern. Dies ist auch mehrfach möglich und Jahre später.

Häufige Fragen

Welche Urkunde brauche ich? National oder international?

Für Behörden und Institutionen in der Schweiz reicht in der Regel die nationale Todesurkunde. Muss die Urkunde im Ausland vorgelegt werden, empfiehlt sich der internationale Auszug (CIEC), da er in fünf Sprachen ausgestellt ist.

Kann ich Auskunft zu Personendaten telefonisch anfragen?

Nein. Das Zivilstandsamt gibt keine Personendaten am Telefon weiter. Das ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Bestellungen sind nur online möglich.

Kann ich die Todesurkunde für eine andere Person bestellen?

Ja, sofern Sie ein begründetes Interesse nachweisen und eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person bzw. der Erbschaft vorlegen können.

Wo wird der Todesfall gemeldet, bevor ich die Urkunde bestellen kann?

Der Todesfall muss der Friedhofverwaltung Winterthur telefonisch angemeldet werden. Diese Meldung machen in der Regel die Angehörigen. Die Meldefrist beträgt maximal zwei Tage. Für die Meldung benötigen Sie eine Todesbescheinigung eines Arztes.

Kontakt

Zivilstandsamt

Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

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