Todesfall melden innert 48 Stunden

Stirbt eine Person in der Stadt Winterthur, muss dies innerhalb von 48 Stunden dem Bestattungsamt Winterthur (Friedhofverwaltung) gemeldet werden.

Todesfall melden

Stirbt ein Angehöriger zu Hause: 

  • Hausarzt/Hausärztin oder Rettungsdienst (Notruf 144) oder Stadtpolizei (052 267 51 52) anrufen
  • Der Arzt/die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus.
  • Todesfall innerhalb 48 Stunden telefonisch der Friedhofverwaltung (Bestattungsamt: 052 267 30 30) melden

Die Friedhofverwaltung kümmert sich um:

  • das Einsargen am Sterbeort – der «Winterthurer Sarg» aus umweltgerecht behandeltem Fichtenholz ist kostenlos. Gegen eine Gebühr kann ein anderer Sarg gewählt werden.
  • die Überführung der verstorbenen Person mit dem Leichenwagen zur Aufbahrungshalle im Friedhof Rosenberg
  • einen Termin für die Bestattungsberatung

Stirbt ein Angehöriger in einer Institution (Spital oder Pflege-/Wohnheim):

  • die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen
  • abklären, ob die Institution die Todesbescheinigung direkt der Friedhofverwaltung schickt. Falls nicht: sich die Todesbescheinigung geben lassen

Die Friedhofverwaltung kümmert sich um:

  • das Einsargen am Sterbeort – der «Winterthurer Sarg» aus umweltgerecht behandeltem Fichtenholz ist kostenlos. Gegen eine Gebühr kann ein anderer Sarg gewählt werden.
  • die Überführung der verstorbenen Person mit dem Leichenwagen zur Aufbahrungshalle im Friedhof Rosenberg
  • einen Termin für die Bestattungsberatung

bei Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt

  • Polizei (Notruf 117) und Rettungsdienst (Notruf 144) müssen zwingend benachrichtigt werden
  • Die Polizei leitet die weiteren nötigen Schritte ein.

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung eines Todesfalls

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Beratungstermin auf dem Bestattungsamt (Friedhofverwaltung):

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Anmeldeformular Todesfall (teilweise ausgefüllt)
  • Identitätskarte, Pass, Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person
  • Ausweispapiere der anordnungsberechtigten Person (siehe Kapitel untern «wer darf die Bestattung anordnen»?

Vorbereitung auf die Bestattungsberatung

Überlegen Sie sich vor dem Gespräch:

  • Möchten Sie eine Kremation oder eine Erdbestattung für die verstorbene Person?
  • Soll es eine Trauerfeier geben und wenn ja, in welcher Form?
  • Wer hält die Trauerrede? Ein religiöser Vertreter oder eine weltliche Person?
  • Haben Sie eine weltliche Person gewählt? Dann sprechen Sie den Termin für die Trauerrede schon vorher ab.

Weltliche Trauerredner:innen finden

Sie suchen eine weltliche oder freie Trauerredner:in? Schauen Sie auf der Website trauerportal.ch. Dort finden Sie professionelle Trauerredner:innen. 

Wer darf die Bestattung anordnen?

Jede Person kann vor ihrem Tod eine letztwillige Verfügung ausfüllen. In dieser kann sie festlegen, wie sie bestattet werden will.

Ist kein letzter Wille vorhanden, bestimmt gemäss Bestattungsverordnung des Kantons Zürich (BesV) die Person über die Bestattung, die mit der verstorbenen Person am engsten verbunden war. Ohne Anhaltspunkte, wie zum Beispiel eine Vollmacht, gelten laut Bestattungsverordnung die folgenden Personen der Reihe nach als am engsten verbunden:

  • Ehepartner:in, eingetragene:r Partner:in oder Lebenspartner:in
  • Kinder über 16 Jahre
  • Eltern und Geschwister über 16 Jahre
  • Grosseltern oder Grosskinder über 16 Jahre
  • andere Personen über 16 Jahre, die der verstorbenen Person nahestanden

Sie sind anmeldeberechtigt und haben bereits eine Vorstellung, wie die verstorbene Person bestattet werden soll? 

  • Dann füllen Sie das Anmeldeformular Todesfall (teilweise) aus. Hilfe finden Sie in der Wegleitung. 
  • Nehmen Sie das ausgefüllte Formular mit an die Bestattungsberatung. 

Diese Ämter informiert die Friedhofverwaltung direkt

  • Einwohnerkontrolle
  • Zivilstandsamt
  • Steueramt (siehe Link)
  • AHV-Ausgleichskasse

Gehörte die verstorbene Person zur katholischen oder reformierten Kirche? 

  • Dann informiert die Friedhofverwaltung die Angehörigen. Sie teilt mit, welcher Pfarrkreis zuständig ist und wer die Pfarrperson ist.

Bei Bestattungen und Trauerfeiern nach anderen Religionen oder ohne Religion organisieren die Angehörigen alles selbst. 

Das müssen Sie als Angehörige organisieren

  • Bestattungstermin und -zeit mit der Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) festlegen
    Wünschen Sie eine weltliche Trauerrede? Dann sprechen Sie den Termin dafür vorher ab. 
  • Mit der Pfarrperson oder mit Ihrer Religionsgemeinschaft oder einer weltlichen Trauerredner:in die Bestattung und Trauerfeier besprechen
  • Todesanzeige veröffentlichen
  • Einladungen zur Bestattung und Trauerfeier versenden
  • Blumenschmuck organisieren für Trauerfeier und Bestattung

Für diesen Inhalt zuständig

Bestattungen & Friedhöfe

Friedhofverwaltung (Bestattungsamt)
Am Rosenberg 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.30–12.00 Uhr,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.30–12.00 Uhr,
13.30–16.00 Uhr

In dringenden Fällen bezüglich Todesfällen ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei Winterthur unter der Telefonnummer +41 52 267 51 52.

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