Todesfall
Verfahren
Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person mit Wohnsitz in Winterthur startet die Inventarabteilung des Steueramtes ein Inventarverfahren. Normalerweise geschieht das etwa zwei Wochen nach der Beerdigung.
Dazu werden die folgenden Unterlagen zugestellt:
- Inventarfragebogen
- Tresoröffnungsprotokoll
- Steuererklärung per Todestag
Diese Unterlagen gehen an die Erben beziehungsweise an die dem Steueramt bekannte Ansprechperson. Bitte füllen Sie diese aus und reichen sie beim Steueramt ein.
Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten
Zu Einkommen und Erwerb
Zu Einkommen und Erwerb
- Bei Pensionierten: Rentenausweis per Todestag
- Bei Erwerbstätigen: Lohnausweis für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag
- Bei Selbständigen: Bilanz per Todestag
Zu Vermögen und Schulden
Zu Vermögen und Schulden
- Sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag
- Aufstellung über Schulden inkl. Hypotheken
- Darlehensbestätigung
- Aufstellung über Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold
- Aufstellung der Eigengüter
- Aufstellung über bisher nicht versteuertes Einkommen / Vermögen
- Aufstellung über Nutzniessungen
Verträge und weitere Dokumente
Verträge und weitere Dokumente
- Ehevertrag, Erbvertrag und Testament
- Unterlagen zu Lebensversicherung und 3. Säule
- Aufstellung betreffend Erbvorbezüge und Schenkungen
Steuerpflicht Überlebende - Partner:in / Ehegatte
Wenn Ihr Ehegatte / Ihr:e Partner:in stirbt, endet die gemeinsame Steuerpflicht am Todestag. Für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag muss eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden. Ab dem nächsten Tag werden Sie als überlebende Person alleine besteuert.
Beispiel: Ihr Ehegatte stirbt am 8. September 2025. Bis und mit 8. September 2025 werden Sie gemeinsam besteuert. Ab dem 9. September 2025 werden Sie alleine besteuert und reichen eine eigene Steuererklärung ein. Diese zweite, eigene Steuererklärung erhalten Sie Ende Januar 2026.
Was es nach einem Todesfall sonst noch zu tun gibt:
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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