Todesfall

Bei einem Todesfall endet die Steuerpflicht am Todestag. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich Steuern für Erben und Hinterbliebene.

Verfahren

Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person mit Wohnsitz in Winterthur startet die Inventarabteilung des Steueramtes ein Inventarverfahren. Normalerweise geschieht das etwa zwei Wochen nach der Beerdigung.

Dazu werden die folgenden Unterlagen zugestellt:

  • Inventarfragebogen
  • Tresoröffnungsprotokoll
  • Steuererklärung per Todestag

Diese Unterlagen gehen an die Erben beziehungsweise an die dem Steueramt bekannte Ansprechperson. Bitte füllen Sie diese aus und reichen sie beim Steueramt ein.

Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten

Zu Einkommen und Erwerb

  • Bei Pensionierten: Rentenausweis per Todestag
  • Bei Erwerbstätigen: Lohnausweis für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag
  • Bei Selbständigen: Bilanz per Todestag

Zu Vermögen und Schulden

  • Sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag
  • Aufstellung über Schulden inkl. Hypotheken
  • Darlehensbestätigung
  • Aufstellung über Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold
  • Aufstellung der Eigengüter
  • Aufstellung über bisher nicht versteuertes Einkommen / Vermögen
  • Aufstellung über Nutzniessungen

Verträge und weitere Dokumente

  • Ehevertrag, Erbvertrag und Testament
  • Unterlagen zu Lebensversicherung und 3. Säule
  • Aufstellung betreffend Erbvorbezüge und Schenkungen

Steuerpflicht Überlebende - Partner:in / Ehegatte

Wenn Ihr Ehegatte / Ihr:e Partner:in stirbt, endet die gemeinsame Steuerpflicht am Todestag. Für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag muss eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden. Ab dem nächsten Tag werden Sie als überlebende Person alleine besteuert.

Beispiel: Ihr Ehegatte stirbt am 8. September 2025. Bis und mit 8. September 2025 werden Sie gemeinsam besteuert. Ab dem 9. September 2025 werden Sie alleine besteuert und reichen eine eigene Steuererklärung ein. Diese zweite, eigene Steuererklärung erhalten Sie Ende Januar 2026. 

Was es nach einem Todesfall sonst noch zu tun gibt:

Für diesen Inhalt zuständig

Steueramt

Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–16.00 Uhr
  • Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
  • Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Steuern bei veränderter Lebenssituation»