Märkte & Veranstaltungen
Flohmarkt
Es finden 12 Flohmärkte zwischen März - Oktober statt. Der offizielle Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Dezember. Die Bearbeitung erfolgt nach Posteingangsdatum. Das Anmeldeformular wird jeweils Mitte November hochgeladen.
Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nur berücksichtigt, wenn noch freie Plätze verfügbar sind. Es werden Wartelisten geführt.
Saisonbewilligungen
Es werden total 4 Saisonbewilligungen für Foodstände und 30 Saisonbewilligungen für Warenstände vergeben. Sollte es mehr Interessenten geben, entscheidet das Los. Sollte es zu einer Verlosung kommen, werden die Interessenten vorab informiert. Anmeldungen für Saisonstände, die nach dem 31.12. eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Flohmarktdaten 2026
14.03.2026 ausgebucht | 28.03.2026 ausgebucht | 11.04.2026 ausgebucht |
25.04.2026 ausgebucht | 09.05.2026 ausgebucht | 30.05.2026 ausgebucht |
13.06.2026 ausgebucht | 11.07.2026 ausgebucht | 12.09.2026 ausgebucht |
26.09.2026 ausgebucht | 10.10.2026 ausgebucht | 24.10.2026 |
Merkblatt Flohmarkt
Merkblatt Flohmarkt
E-Mail Flohmarkt
Haben Sie Fragen zum Flohmarkt? Dann wenden Sie sich per E-Mail an stapo.flohmarkt@win.ch
Jahrmarkt
Die Jahrmärkte finden 3x im Jahr von 09:00 - 21:00 Uhr statt.
Maimarkt |
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Martinimarkt |
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Chlausmarkt |
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Kunst- und Handwerkermarkt
Der Kunst- und Handwerkermarkt findet grundsätzlich von 07:00 - 17:00 Uhr auf dem Neumarkt statt. Platzverschiebungen auf den Königshof sind mit einem * gekennzeichnet.
Daten Kunst- und Handwerkermarkt 2026:
21.03.2026 | 18.04.2026 | 02.05.2026 |
16.05.2026 | 06.06.2026 | 04.07.2026 |
25.07.2026 | 08.08.2026 | 22.08.2026 |
05.09.2026 | 19.09.2026 | 03.10.2026 |
17.10.2026 | 07.11.2026 | *21.11.2026 |
*05.12.2026 | *19.12.2026 |
Kontaktdaten für den Kunst- und Handwerkermarkt
Kontaktdaten für den Kunst- und Handwerkermarkt
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet jeweils dienstags und freitags von 06:00 bis 11:00 Uhr statt.
Vorverschiebungen aufgrund von Feiertagen:
Donnerstag, 24.12.2026
Gastronomie
Gastwirtschaft
Gaststätten bieten Speisen und Getränke an einem baurechtlich bewilligten Ort an. Um ein Restaurant führen zu dürfen, benötigt man ein Patent. Dieses muss bei der Verwaltungspolizei beantragt werden.
Gastgewerbegesetz
Gastgewerbegesetz
Wann müssen Sie sich mit dem kantonalen Labor in Verbindung setzen?
- Neueröffnung eines Restaurants
- Schliessung eines Restaurants
- Patentwechsel
Festwirtschaft
Bewilligungspflichtig ist das Anbieten von Steh- und Sitzplätzen zum Genuss von Speisen und Getränken vor Ort. Zudem müssen folgende Punkte gegeben sein:
- die Örtlichkeit muss allgemein zugänglich sein
- es muss eine Erwerbsabsicht bestehen
Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften bis max. 10 Steh- oder Sitzplätzen.
Klein- und Mittelverkauf
Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten. Ausgenommen ist die unentgeltliche Degustation nicht gebrannter alkoholhaltiger Getränke (z.B. Wein).
Strassencafé
Neue Strassencafés und Aussenwirtschaften auf öffentlichem Grund benötigen eine baurechtliche Bewilligung. Wenn diese erteilt wurde, muss bei der Verwaltungspolizei eine Bewilligung für den öffentlichen Grund eingeholt werden.
Verlängerungen
Gastwirtschaften sind grundsätzlich von 24:00 bis 05:00 Uhr geschlossen (Schliessungszeit; § 15 Abs. 1 GGG).
Ausnahmen von der Schliessungszeit (Hinausschiebung/Aufhebung) werden während der Bürozeiten durch die Verwaltungspolizei erteilt.
Melden Sie Bewilligungen ausserhalb der Bürozeiten der Stadtpolizei Winterthur. Bei normalen Gastwirtschaften bis 23:45 Uhr, bei späteren Schliessungszeiten 15 Minuten davor.
Standaktionen
Sie möchten auf öffentlichem Grund Mitglieder anwerben, Werbung für Ihr Geschäft machen, einen Verkaufsstand betreiben oder als Schule/Pfadi Kuchen verkaufen? Dann müssen Sie eine Bewilligung einholen. Auch für politische und religiöse Aktionen, bei welchen Standmaterial aufgebaut wird, muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Merkblätter Standaktionen
Merkblätter Standaktionen
Strassenmusik
Das Musizieren auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Sämtliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Wichtig: Bewilligungen für das Musizieren mit Verstärkeranlagen (auch Böxli) müssen mittels Veranstaltungsgesuch beantragt werden.
Veranstaltungen
Folgende Vorhaben auf dem öffentlichen Grund sind bewilligungspflichtig:
- Abspielen von Musik, Ansprachen / Durchsagen mit Boxen
- Dreharbeiten und Fotoaufnahmen auf öffentlichem Grund
- Hochzeitsapéro im Lindengutpark (mit mehr als 20 Gästen und/oder diverser Bauten)
- Passantenbefragungen
- Quartierfeste
- Räbeliechtliumzüge
- Sandwichmänner/frauen
- Signalisationen für Umzug oder Veranstaltungen (Parkverbote etc.)
Die Gesuche finden Sie auf unserer Serviceseite.
Grossveranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmer:innen muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. Auch bei kleineren Anlässen, mit vielen Leuten auf engem Raum oder sonstigen Risiken, empfiehlt es sich, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Informationen finden Sie im Leitfaden. Eine Vorlage zum Ausfüllen können Sie auf unserer Serviceseite downloaden.
Passantenbefragungen
Bei Passantenbefragungen wird zwischen folgenden unterschieden:
- kommerziell
- wissenschaftlich
- politisch
- religiös
Die Befragungen dürfen nur an einer bewilligten Örtlichkeit stattfinden.
Quartierfeste
Bei Quartierfesten, die auf öffentlichem Grund stattfinden, muss eine Bewilligung eingeholt werden. Strassensperren sind möglich, sofern der Verkehr nicht übermässig beeinträchtigt wird. Diese müssen ebenfalls von der Verwaltungspolizei bewilligt werden.
Räbeliechtliumzüge
Damit Sie einen Räbeliechtliumzug durchführen können und die Strassenlaternen gelöscht werden, müssen Sie bei uns eine Bewilligung einholen.
Werbung
Detailhandel
Sie möchten vor Ihrem Geschäft eine Werbetafel, Warenauslage oder einen Verkaufsstand aufstellen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung der Verwaltungspolizei.
Plakat- & Transparentaushang / Wegweiser
Sie planen eine Veranstaltung und möchten gezielt Werbung auf dem öffentlichen Grund machen oder den Kunden den Weg zu Ihrem Anlass weisen? Dann können Sie an unseren offiziellen Aushangstellen Ihre Transparente, Plakate oder Hinweispfeile positionieren.
Kulturplakatsäulen
Es gibt die Möglichkeit gratis Plakate anzubringen. Weitere Informationen und die Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link:
Merkblätter Werbung
Merkblätter Werbung
Pilotprojekt Mobile Foodstände
Die Stadtpolizei bietet im Rahmen des um ein Jahr verlängerten Pilotprojekts auch für 2027 Standplätze für den Betrieb von mobilen Foodständen auf öffentlichem Grund an.
Die Buvette mit Strassencafé im frisch sanierten Stadtgarten wird bereits durch einen Pächter betrieben und ist nicht mehr verfügbar.
Unten stehend finden Sie das Konzept mit den dazugehörenden Informationen, Rahmenbedingungen und Bewerbungskriterien. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für 2027 bereits abgelaufen ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an stapo.verwaltungspolizei@win.ch.
Für diesen Inhalt zuständig
Stadtpolizei
Standort Stadtpolizei
Standort Stadtpolizei
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.00-17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00-18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00-17.00 Uhr |
Sie können in einigen Fällen auch online Anzeige erstatten: Suisse ePolice – der Schweizer Online-Polizeiposten (suisse-epolice.ch)
Dringende Anzeigen werden an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegengenommen.
Im Notfall 117 anrufen.
Standort Verwaltungpolizei
Standort Verwaltungpolizei
Öffnungszeiten
| Montag–Freitag | 07.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.
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