Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Verlängerungen

Verlängerungen Gastwirtschaften

Grundsätzlich sind Gastwirtschaften von 24:00 Uhr bis 5:00 Uhr geschlossen zu halten (Schliessungszeit; § 15 Abs. 1 GGG) 

Vorübergehende Ausnahmen von der Schliessungszeit (Hinausschiebung/Aufhebung) werden während der Bürozeiten durch die Verwaltungspolizei erteilt (Telefon 052 267 58 68). 

Bewilligungen ausserhalb der Bürozeiten können bei Gastwirtschaften mit ordentlicher Schliessungszeit (24:00 Uhr) bis spätestens 23:45 Uhr oder bei Betrieben mit Bewilligungen für dauernde Hinausschiebung der Schliessungszeiten jeweils bis 15 Minuten vor der bewilligten Schliessungsstunde (z. B. bei einer dauernd bewilligten Schliessungszeit bis 02:00 Uhr bis 01:45 Uhr) bei der Stadtpolizei Winterthur 052 267 51 52 gemeldet werden.

Verlängerungen im Gastgewerbe

Fusszeile