Verlängerungen
Grundsätzlich sind Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr geschlossen zu halten (Schliessungszeit; § 15 Abs. 1 GGG)
Vorübergehende Ausnahmen von der Schliessungszeit (Hinausschiebung/Aufhebung) werden während der Bürozeiten durch die Verwaltungspolizei erteilt (Telefon 052 267 58 68).
Bewilligungen ausserhalb der Bürozeiten können bei Gastwirtschaften mit ordentlicher Schliessungszeit (24.00 Uhr) bis spätestens 00.15 Uhr oder bei Betrieben mit Bewilligungen für dauernde Hinausschiebung der Schliessungszeiten jeweils bis 15 Minuten vor der bewilligten Schliessungsstunde (z. B. bei einer dauernd bewilligten Schliessungszeit bis 2.00 Uhr bis 02.15 Uhr bei der Stadtpolizei Winterthur 052 267 51 52 gemeldet werden.