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Tagesfamilien

Für die Vermittlung von Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien arbeitet die Stadt Winterthur mit der Trägerschaft Tagesfamilien Winterthur Weinland (TFWW) und mit der Kinderbetreuung in Tagesfamilien (Nidino AG) zusammen. Informationen und Formulare finden Sie auf der Website von www.tfww.ch und www.nidino.com

Meldepflicht für Tagesfamilien
Eine Tagesfamilie ist meldepflichtig, wenn sie gegen Entgelt für mind. ein Kind wöchentlich während 25 oder mehr Stunden Betreuung anbietet. Wenn dies bei Ihnen zutrifft, ist das entsprechende Meldeformular für Tagesfamilien auszufüllen und zusammen mit einer aktuellen Kinderliste und ggf. Strafregisterauszügen weiterer Hausgenossen/innen an die Fachstelle Kitaaufsicht und Beratung einzureichen.

  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen 1.5 Plätze
  • Verwandte Kinder, welche gegen Entgelt betreut werden, zählen als einen Platz pro Kind
  • Kinder, welche lediglich zum Mittagessen kommen, zählen als einen ganzen Platz.

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