Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Schule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind bei Eintritt in den Kindergarten eine obligatorische ärztliche Untersuchung in der Regel bei Ihrer Privatärztin oder Ihrem Privatarzt vor. Die Vorsorgeuntersuchung im Kindergartenalter wird über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Folgende Untersuchungen und Dienstleistungen werden durch den Arzt oder die Ärztin durchgeführt: Entwicklungsbeurteilung des Kindes Seh- und Hörfunktion Messen von Grösse und Gewicht Kontrolle Impfstatus / Impfempfehlung
Kindergarten
Bei jedem Kind ist während dem Kindergarten eine Untersuchung vorgesehen. Diese Untersuchung erfolgt in der Regel durch Privatärzte und Privatärztinnen.