Baulärm

Lärmintensive Bauarbeiten

Baumaschinen, die auf Baustellen verwendet werden, dürfen keinen stärkeren Lärm als 85 dB (A), bezogen auf die einzelne Maschine, erzeugen (Ausnahmen sind im §1 Abs. 3 festgehalten). Sollte die Maschine diesen Pegel überschreiten, muss eine Bewilligung eingeholt werden. Dies wird in der Verordnung über den Baulärm geregelt. 

Lärmige Bauarbeiten während den Ruhezeiten

In der Zeit zwischen 19:00 und 7:00 Uhr sind Bauarbeiten, die störenden Lärm verursachen – ausser solchen zur kurzfristigen Bekämpfung eines Notstandes – verboten. Ausnahmebewilligungen können bei der Verwaltungspolizei eingeholt werden.

Bei Nacht- oder Sonntagsarbeiten muss zusätzlich eine Arbeitszeitbewilligung beim Amt für Wirtschaft eingeholt werden.

Für diesen Inhalt zuständig

Stadtpolizei

Standort Stadtpolizei

Stadtpolizei Winterthur
Stadtpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch08.00-17.00 Uhr
Donnerstag08.00-18.00 Uhr
 
Freitag08.00-17.00 Uhr

Sie können in einigen Fällen auch online Anzeige erstatten: Suisse ePolice – der Schweizer Online-Polizeiposten (suisse-epolice.ch)
Dringende Anzeigen werden an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegengenommen.

Im Notfall 117 anrufen.

Standort Verwaltungpolizei

Verwaltungpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag07.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr

Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.

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