Bewilligungsformulare: Baulärm

Vorgehen

Lärmintensive Bauarbeiten

  1. Gesuch ausfüllen und abschicken
  2. Bewilligung folgt per Post

Lärmige Bauarbeiten während den Ruhezeiten

  1. Gesuch ausfüllen
  2. Arbeitszeitbewilligung beantragen (bei Nacht- oder Sonntagsarbeit)
  3. Gesuch und Arbeitszeitbewilligung zusammen abschicken

Voraussetzungen

Bei lärmigen Bauarbeiten während der Nacht- oder Sonntagsruhe muss zwingend eine Arbeitszeitbewilligung vorliegen. Ohne diese kann keine Bewilligung für die Arbeiten ausgestellt werden. Sollte es sich um ein kurzfristiges Gesuch handeln, kann die Arbeitszeitbewilligung auch nachgeliefert werden.

Kosten & Fristen

Wann müssen die Gesuche bei der Verwaltungspolizei eingereicht werden?

  • Möglichst frühzeitig. Idealerweise 3 - 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten

Wer das Gesuch kurzfristig einreicht, zahlt eine Expressgebühr. 

Die Kosten richten sich nach der Gebührentabelle der Stadtpolizei Winterthur.

Kontakt

Stadtpolizei

Standort Stadtpolizei

Stadtpolizei Winterthur
Stadtpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch08.00-17.00 Uhr
Donnerstag08.00-18.00 Uhr
 
Freitag08.00-17.00 Uhr

Sie können in einigen Fällen auch online Anzeige erstatten: Suisse ePolice – der Schweizer Online-Polizeiposten (suisse-epolice.ch)
Dringende Anzeigen werden an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegengenommen.

Im Notfall 117 anrufen.

Standort Verwaltungpolizei

Verwaltungpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag07.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr

Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.

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