Bewilligungsformulare: Baulärm
Service nutzen
Um eine Bewilligung zu erhalten, füllen Sie bitte eines der Gesuche aus.
Vorgehen
Lärmintensive Bauarbeiten
- Gesuch ausfüllen und abschicken
- Bewilligung folgt per Post
Lärmige Bauarbeiten während den Ruhezeiten
- Gesuch ausfüllen
- Arbeitszeitbewilligung beantragen (bei Nacht- oder Sonntagsarbeit)
- Gesuch und Arbeitszeitbewilligung zusammen abschicken
Voraussetzungen
Bei lärmigen Bauarbeiten während der Nacht- oder Sonntagsruhe muss zwingend eine Arbeitszeitbewilligung vorliegen. Ohne diese kann keine Bewilligung für die Arbeiten ausgestellt werden. Sollte es sich um ein kurzfristiges Gesuch handeln, kann die Arbeitszeitbewilligung auch nachgeliefert werden.
Kosten & Fristen
Wann müssen die Gesuche bei der Verwaltungspolizei eingereicht werden?
- Möglichst frühzeitig. Idealerweise 3 - 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten
Wer das Gesuch kurzfristig einreicht, zahlt eine Expressgebühr.
Die Kosten richten sich nach der Gebührentabelle der Stadtpolizei Winterthur.
Kontakt
Stadtpolizei
Standort Stadtpolizei
Standort Stadtpolizei
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.00-17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00-18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00-17.00 Uhr |
Sie können in einigen Fällen auch online Anzeige erstatten: Suisse ePolice – der Schweizer Online-Polizeiposten (suisse-epolice.ch)
Dringende Anzeigen werden an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegengenommen.
Im Notfall 117 anrufen.
Standort Verwaltungpolizei
Standort Verwaltungpolizei
Öffnungszeiten
| Montag–Freitag | 07.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.
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