Nutzungsrichtlinie Lokstadt
Mit der Nutzungsrichtlinie werden die Interessen aller Beteiligten aufeinander abgestimmt: Personen, die in der Lokstadt leben und arbeiten, sie besuchen oder verwalten. So kann sich ein lebendiger, sicherer und nachhaltiger Stadtteil entwickeln. Die Richtlinie beschreibt die Grundsätze für die Nutzung des Freiraums. Ausserdem legt sie Regeln für bewilligungspflichtige Nutzungen fest – etwa für Aussengastronomie, Warenauslagen, Marktsstände und Veranstaltungen.
Die Richtlinie und der zugehörige Nutzungsplan zeigen, welche Nutzungen in der Lokstadt erwünscht sind und wo sie stattfinden sollen. Der Plan hat wegleitenden Charakter. Keine Nutzung soll von vornherein ausgeschlossen werden – auch keine, die heute noch nicht absehbar ist. Eine wichtige Rolle übernimmt die Begleitgruppe. Darin sind Eigentümer:innen, Anwohnende und Gewerbetreibende der Lokstadt vertreten. Sie klärt Nutzungsfragen.

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