Nutzungsrichtlinie Lokstadt

In der Lokstadt im Sulzerareal erhält die Stadt einen neuen urbanen städtischen Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsbereichen. Dazu gehört der 2021 eröffnete Dialogplatz. Die Nutzungsrichtlinie schafft klare Vorgaben für bewilligungspflichtige Nutzungen im öffentlichen Aussenraum der Lokstadt.

Mit der Nutzungsrichtlinie werden die Interessen aller Beteiligten aufeinander abgestimmt: Personen, die in der Lokstadt leben und arbeiten, sie besuchen oder verwalten. So kann sich ein lebendiger, sicherer und nachhaltiger Stadtteil entwickeln. Die Richtlinie beschreibt die Grundsätze für die Nutzung des Freiraums. Ausserdem legt sie Regeln für bewilligungspflichtige Nutzungen fest – etwa für Aussengastronomie, Warenauslagen, Marktsstände und Veranstaltungen.

Die Richtlinie und der zugehörige Nutzungsplan zeigen, welche Nutzungen in der Lokstadt erwünscht sind und wo sie stattfinden sollen. Der Plan hat wegleitenden Charakter. Keine Nutzung soll von vornherein ausgeschlossen werden – auch keine, die heute noch nicht absehbar ist. Eine wichtige Rolle übernimmt die Begleitgruppe. Darin sind Eigentümer:innen, Anwohnende und Gewerbetreibende der Lokstadt vertreten. Sie klärt Nutzungsfragen.

Stadtplan mit markierten Bereichen und Strassen.
Nutzungsplan der Nutzungsrichtlinie öffentlicher Raum Lokstadt
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